documentArchiv.de - Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung (12.03.1933)

Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung.

Vom 12. März 1933.


  Am heutigen Tage, an dem in ganz Deutschland die alten schwarz-weiß-roten Fahnen zu Ehren unserer Gefallenen auf Halbmast wehen, bestimme ich, daß vom morgigen Tage bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weis-rote Fahne und die Hakenkreuzflagge gemeinsam zu hissen sind. Diese Flaggen verbinden die ruhmreiche Vergangenheit des Deutschen Reichs und die kraftvolle Widergeburt der Deutschen Nation. Vereint sollen sie die Macht des Staates und die innere Verbundenheit aller nationalen Kreise des deutschen Volkes verkörpern!
  Die militärischen Gebäude hissen nur die Reichskriegsflagge.


  Berlin, den 12. März 1933.[1]

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

 

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Anmerkung:
[1] Dieser Erlaß des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wurde am 17. März 1933 verkündet.


Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 103.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung (12.03.1933), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/flaggen.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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