Erlaß des Reichspräsidenten über die vorläufige Regelung der
Flaggenhissung.
Vom 12. März 1933.
Am heutigen Tage, an dem in ganz Deutschland die alten
schwarz-weiß-roten Fahnen zu Ehren unserer Gefallenen auf Halbmast wehen, bestimme ich,
daß vom morgigen Tage bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die
schwarz-weis-rote Fahne und die Hakenkreuzflagge gemeinsam zu hissen
sind. Diese Flaggen verbinden die ruhmreiche Vergangenheit des Deutschen Reichs und die
kraftvolle Widergeburt der Deutschen Nation. Vereint sollen sie die Macht des Staates und
die innere Verbundenheit aller nationalen Kreise des deutschen Volkes verkörpern!
Die militärischen Gebäude hissen nur die Reichskriegsflagge.
Berlin, den 12. März 1933.[1]
Der Reichspräsident
von Hindenburg
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
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