Erlaß des Führers und Reichskanzlers
über den Reichsarbeitsführer im Reichsministerium des Innern.

Vom 30. Januar 1937.


A r t i k e l  1

  Dem Reichsarbeitsführer wird neben seinen Aufgaben als Führer des Reichsarbeitsdienstes zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Angelegenheiten des Reichsarbeitsdienstes im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen.

A r t i k e l  2

  (1) Der Reichsarbeitsführer ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt.
  (2) Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit.
  (3) Er führt die Dienstbezeichnung: Der Reichsarbeitsführer im Reichsministerium des Innern.

A r t i k e l  3

  Der Reichsarbeitsführer im Reichsministerium des Innern nimmt an den Sitzungen des Reichskabinetts teil, soweit sein Geschäftsbereich berührt wird.

A r t i k e l  4

  Mit der Durchführung dieses Erlasses beauftrage ich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern.


  Berlin, den 30. Januar 1937.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1937 I, S. 95-96.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über den Reichsarbeitsführer im Reichsministerium des Innern (30.01.1937), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1937/reichsarbeitsfuehrer_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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