Verordnung, betreffend die Übertragung des Oberbefehls über die
Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister.
Vom 20. August 1919.
Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind
alle Teile der Wehrmacht des Reichs meinem Oberbefehl unterstellt.
Ich übertrage die Ausübung dieses Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich
nicht unmittelbare Befehle erteile.
Gleichzeitig ist die Heeresverwaltung auf das Reich übergegangen und hat die
Selbständigkeit der Heeresverwaltungen der einzelnen Länder aufgehört.
Verwaltungsbefugnisse und Kommandogewalt stehen daher den einzelstaatlichen
Kriegsministern nicht mehr zu. Mittel des Reichs sind für ihre Stellen vom 1.
Oktober 1919 ab nicht mehr verfügbar. Die Verantwortung für militärische
Maßnahmen und Ausgaben wird von nun an allein von der Reichsregierung getragen und
von ihr vor der Nationalversammlung oder dem Reichstag vertreten.
Spätestens bis zum 1. Oktober 1919 soll aus den vorhandenen
einzelstaatlichen Kriegsministerien und sonst geeigneten Militärbehörden das
Reichswehrministerium gebildet werden. In der Übergangszeit wird sich
der Reichswehrminister zur Führung der Verwaltung der vorhandenen
einzelstaatlichen militärischen Zentralbehörden bedienen, die zu diesem Zwecke in
Reichswehrbefehlsstellen umgewandelt werden. Er wird dabei der
landsmannschaftlichen Eigenart in den einzelnen Ländern im Sinne der mit den
Landesregierungen während der Verfassungsberatung getroffenen Vereinbarungen Rechnung
tragen und die endgültige Regelung dieser Beziehungen durch das neu zu schaffende
Wehrgesetz schleunigst in die Wege zu leiten.
Im Einvernehmen mit den betreffenden Landesregierungen wird zum Chef der für den
Bereich der bisherigen preußischen Militärverwaltung zuständigen
Reichswehrbefehlsstelle Preußen der Preußische Staatsminister Oberst Reinhardt
ernannt, zum Chef der für den Bereich der bisherigen bayerischen Militärverwaltung
zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Bayern der Generalleutnant Burkhardt,
zum Chef der für den Bereich der bisherigen sächsischen Militärverwaltung
zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Sachsen der Sächsische Staatsminister Kirchhof,
zum Chef der für den Bereich der bisherigen württembergischen Militärverwaltung
zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Württemberg der Oberstleutnant Wöllwarth.
Weimar, den 20. August 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichswehrminister
Noske
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