Bekanntmachung
des Beschlusses über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit.
Vom 27. März 1952
Nachstehend wird der Beschluß des Ministerrates
der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. März 1952 über Maßnahmen
zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzgebung bekanntgemacht.
Berlin, den 27. März 1952
Regierungskanzlei
Dr. Geyer |
Staatssekretär |
Beschluß
über Maßnahmen zur weiteren Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit.
Um die demokratische Gesetzlichkeit und die
Rechtsordnung weiterhin zu festigen und die Unantastbarkeit der Persönlichkeit
und die demokratischen Rechte der Bürger zu sichern, beschließt der
Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik:
1. Dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
wird die Aufsicht über alle Untersuchungen übertragen, die in Strafsachen von den
einzelnen Untersuchungsorganen durchgeführt werden.
2. Dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen
Republik wird die Aufsicht über alle Haft- und Strafvollzugsanstalten übertragen.
3. Zur Durchführung dieser Aufgaben werden beim
Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik und bei den
Landesstaatsanwälten die erforderlichen strukturellen Änderungen vorgenommen und in
allen Stadt- und Landkreisen Staatsanwaltschaften gebildet.
4. Der Generalstaatsanwalt hat alle für die Durchführung der
Aufsicht notwendigen Anordnungen zu treffen, insbesondere Fristen für die Durchführung
der Untersuchungen festzusetzen.
5. Zur beschleunigten Durchführung der Strafverfahren wird die
Höchstfrist für die Abgabe von Sachverständigengutachten auf einen Monat
festgesetzt. Die Fachminister werden beauftragt, allen
nachgeordneten Stellen die Einhaltung dieser Frist zur Pflicht zu machen.
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