Bekanntmachung
des Beschlusses über die Veränderung der Struktur des Regierungsapparates.
Vom 26. November 1954
Nachstehend wird der Beschluß des Ministerrates vom 26.
November 1954 über die Veränderung der Struktur des Regierungsapparates
bekanntgemacht.
Berlin, den 26. November 1954
Büro des Präsidiums des Ministerrates
Plenikowski |
Stellvertreter des Leiters
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Beschluß
Auf Grund des § 3
des Gesetzes vom 16. November 1954 über den
Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 915) wird beschlossen:
1. Das Staatssekretariat für Berufsbildung wird mit dem
Ministerium für Arbeit zum Ministerium für Arbeit und Berufsbildung vereinigt.
2. Das Staatliche Komitee für Materialversorgung
wird in die Staatliche Plankommission eingegliedert.
3. Die Hauptabteilung Örtliche Organe des Staates beim
Ministerpräsidenten wird in das Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten
eingegliedert.
4. Das Ministerium für Eisenbahnwesen, das Staatssekretariat für
Schiffahrt und das Staatssekretariat für Kraftverkehr und Straßenwesen werden
zum Ministerium für Verkehrswesen vereinigt.
5. Die Regierungskanzlei wird aufgelöst. An ihrer Stelle wird
unter Einbeziehung der bisherigen Kontrollabteilung beim Präsidium des
Ministerrates das Büro des Präsidiums des Ministerrates gebildet.
6. Dieser Beschluß tritt mit Wirkung vom 26. November 1954 in
Kraft.
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