Protokoll, betreffend den Beitritt Bayerns, Württembergs und
Badens zu dem [Frankfurter] Friedens-Vertrage vom 10. Mai 1871.
Vom 15. Mai 1871.
Geschehen Berlin, den 15. Mai 1871.
Der Kaiserlich Deutsche
außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Päpstlichen Hofe Graf Harry
von Arnim, der Königlich Bayerische bevollmächtigte Minister Graf Friedrich
Wilhelm von Quadt, Wykrad Isny, der Königlich Württembergische Geheime
Legationsrath Graf August von Uxkull und der Großherzoglich Badische
Geheime Rath Freiherr Allesina von Schweizer
waren heute zusammengetreten, als Bevollmächtigte, beziehungsweise Seiner
Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, Seiner Majestät des Königs von
Bayern, Seiner Majestät des Königs von Württemberg und Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs von Baden , durch die theils bei den Friedensverhandlungen in
Brüssel, theils heute vorgelegten und allerseits gut und richtig befundenen Vollmachten
legitimirt, um die nachträgliche Vollziehung des am 10. d. M. in Frankfurt
a. M. unterzeichneten Friedensvertrages
zwischen Deutschland und Frankreich durch die genannten drei Süddeutschen
Bevollmächtigten zu bewirken.
Der Graf Arnim legte die Originalien |
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1) des Vertrages, welcher also anfängt: |
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[Es folgen die ersten beiden Zeilen des "Frankfurter Friedensvertrages" in
französischer Sprache.] |
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und also schließt: |
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[Es folgen der Artikel 18
des "Frankfurter Friedensvertrages"
in französischer Sprache und die Unterschriften der Bevollmächtigten.] |
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2) der Articles additionnels, welche
also anfangen: |
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[Es folgt die erste Zeile des §. 1 des Zusatzartikels 1 in französischer Sprache.] |
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und also schließen: |
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[Es folgt die letzte Zeile des Zusatzartikels 3 in französischer Sprache.] |
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folgen dieselben Unterschriften wie oben,
3) des Protokolls,
welches also anfängt: |
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[Es folgen die ersten beiden Zeilen des Protokolls zum "Frankfurter
Friedensvertrages" in französischer Sprache.] |
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und also schließt: |
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[Es folgen die letzte Zeilen des Protokolls zum "Frankfurter
Friedensvertrages" in französischer Sprache.] |
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folgen dieselben Unterschriften wir oben, |
vor.
Nachdem diese drei Dokumente vorgelesen, haben die drei Süddeutschen
Bevollmächtigten den Inhalt derselben, unter Bezugnahme auf die von dem Grafen von
Bray-Steinburg, dem Freiherrn von Wächter, dem Minister Mittnacht
und dem Minister Jolly bei der Unterzeichnung des Präliminar-Friedens d. d.
Versailles, den 26. Februar d. J. abgegebene Erklärung, genehmigt,
wie wenn die bezeichneten drei Schriftstücke Wort für Wort dem gegenwärtigen
Protokolle eingerückt wären.
Zu Urkund dessen ist dieses Protokoll nach erfolgter Vorlesung und
Genehmigung von den Anwesenden unter Beidrückung ihrer Siegel wie folgt
unterzeichnet worden. |
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(L. S.) Arnim.
(L. S.) Quadt.
(L. S.) v. Uxkull.
(L. S.) Schweizer.
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