[Protokoll über den Austausch der Ratifikations-Urkunden des "Frankfurter Friedensvertrages".[1]

Vom 20. Mai 1971.]


Geschehen Frankfurt am Main,
den 20. Mai 1871.

Die Unterzeichneten,
  der Fürst v. Bismarck, Kanzler des Deutschen Reichs,
  der Kaiserlich Deutsche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Päpstlichen Stuhle, Graf Harry v. Arnim,
einerseits, und
  der Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Französischen Republik, Jules Favre,
  der Finanzminister der Französischen Republik, Augustin Thomas Joseph Pouyer-Quertier,
  das Mitglied der Französischen National-Versammlung Marc Thomas Eugène de Goulard,
andererseits,


waren heute zusammengetreten, um den Austausch der Ratifikationen des am 10. d. M. hierselbst unterzeichneten definitiven Friedensvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik zu bewirken. Der Fürst v. Bismarck und der Graf v. Arnim legten die von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen am 16. d. M. vollzogene Ratifikations-Urkunde vor, sowie die Ausfertigung des Protokolls, d. d. Berlin, den 15. d. M., welches der Deutschen Ratifikations-Urkunde einverleibt ist und Inhalts dessen Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden durch Ihre Bevollmächtigten ausdrücklich dem Friedensvertrag vom 10. d. M. beigetreten sind, die Minister Jules Favre und Pouyer-Quertier die von dem Chef du Pouvoir exécutif der Französischen Republik am 18. d. M. vollzogene Ratifikations-Urkunde vor, sowie eine in gehöriger Form erfolgte Ausfertigung des am 18. d. M. von der National-Versammlung angenommenen, den Friedensvertrag ratifizirenden Gesetzes, durch dessen zweiten Artikel die National-Versammlung der Grenzberichtigung zustimmt, welche in dem dritten Absatz des Artikel 1. des Friedensvertrages vorgeschlagen ist als Gegenleistung für die Erweiterung des im zweiten Absatz des genannten Artikels und in dem dritten Additional-Artikel bezeichneten Rayons um Belfort.

  Nachdem beide Dokumente vorgelesen waren, nahmen die Deutschen Bevollmächtigten Akt von dem oben bezeichneten, durch die National-Versammlung votirten Gesetze, die Französischen Bevollmächtigten von dem Beitritt zu dem Vertrage, welchen die Bevollmächtigten Seiner Majestät des Königs von Bayern, Seiner Majestät des Königs von Württemberg und Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden im Namen ihrer Souveraine erklärt haben.

  Die beiderseitigen Bevollmächtigten sind darüber einverstanden, daß die Stipulationen über den Austausch, von dem im Artikel 1. und im dritten Additional-Artikel die Rede ist, nachdem sie von der Französischen Regierung angenommen sind, einen integrirenden Bestandteil des Friedensvertrages ausmachen, und daß demgemäß die Feststellung der Grenze zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich zu bewirken ist.

  Die Deutschen Bevollmächtigten haben darauf die Französische, die Französischen Bevollmächtigten die Deutsche Ratifikation in Empfang genommen.


  Zu Urkund dessen ist das gegenwärtige Protokoll zweimal, einmal in Deutscher und einmal in Französischer Sprache aufgenommen und nach erfolgter Vorlesung und Genehmigung unterzeichnet worden. Das Französische Exemplar haben die Deutschen, das Deutsche die Französischen Bevollmächtigten an sich genommen.

v. Bismarck.

v. Arnim.


Jules Favre.


Pouyer-Quertier.

E. de Goulard.

 

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Anmerkung:
[1] Der ebenfalls abgedruckte Protokolltext in französischer Sprache wird hier nicht wiedergegeben.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1871, S. 240-242.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Protokoll über den Austausch der Ratifikations-Urkunden des "Frankfurter Friedensvertrages" (20.05.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1871/frankfurter-friedensvertrag-ratifikation_prkl.html, Stand: aktuelles Datum.


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