[Protokoll über den Austausch der Ratifikations-Urkunden des
"Frankfurter Friedensvertrages".[1]
Vom 20. Mai 1971.]
Geschehen Frankfurt am Main,
den 20. Mai 1871.
Die Unterzeichneten,
der Fürst v. Bismarck, Kanzler des Deutschen Reichs,
der Kaiserlich Deutsche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am
Päpstlichen Stuhle, Graf Harry v. Arnim, |
|
einerseits, und |
der Minister der auswärtigen Angelegenheiten der
Französischen Republik, Jules Favre,
der Finanzminister der Französischen Republik, Augustin Thomas Joseph
Pouyer-Quertier,
das Mitglied der Französischen National-Versammlung Marc Thomas Eugène de
Goulard, |
|
andererseits, |
waren heute zusammengetreten, um den Austausch der Ratifikationen des am 10. d. M.
hierselbst unterzeichneten definitiven Friedensvertrages
zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik zu bewirken. Der Fürst
v. Bismarck und der Graf v. Arnim legten die von Seiner Majestät
dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen am 16. d. M. vollzogene
Ratifikations-Urkunde vor, sowie die Ausfertigung des Protokolls, d. d.
Berlin, den 15. d. M., welches der Deutschen Ratifikations-Urkunde einverleibt
ist und Inhalts dessen Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König
von Württemberg und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden durch Ihre
Bevollmächtigten ausdrücklich dem Friedensvertrag
vom 10. d. M. beigetreten sind, die Minister Jules Favre und Pouyer-Quertier
die von dem Chef du Pouvoir exécutif der Französischen Republik am 18. d. M.
vollzogene Ratifikations-Urkunde vor, sowie eine in gehöriger Form erfolgte
Ausfertigung des am 18. d. M. von der National-Versammlung angenommenen, den Friedensvertrag ratifizirenden Gesetzes, durch
dessen zweiten Artikel die National-Versammlung der Grenzberichtigung zustimmt, welche in
dem dritten Absatz des Artikel 1. des Friedensvertrages vorgeschlagen ist als
Gegenleistung für die Erweiterung des im zweiten Absatz des genannten Artikels und in dem
dritten Additional-Artikel
bezeichneten Rayons um Belfort.
Nachdem beide Dokumente vorgelesen waren, nahmen die Deutschen
Bevollmächtigten Akt von dem oben bezeichneten, durch die National-Versammlung votirten
Gesetze, die Französischen Bevollmächtigten von dem Beitritt zu dem Vertrage,
welchen die Bevollmächtigten Seiner Majestät des Königs von Bayern, Seiner Majestät
des Königs von Württemberg und Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von
Baden im Namen ihrer Souveraine erklärt haben.
Die beiderseitigen Bevollmächtigten sind darüber einverstanden, daß die
Stipulationen über den Austausch, von dem im Artikel 1. und im dritten Additional-Artikel die Rede
ist, nachdem sie von der Französischen Regierung angenommen sind,
einen integrirenden Bestandteil des Friedensvertrages
ausmachen, und daß demgemäß die Feststellung der Grenze zwischen dem Deutschen
Reich und Frankreich zu bewirken ist.
Die Deutschen Bevollmächtigten haben darauf die Französische, die Französischen
Bevollmächtigten die Deutsche Ratifikation in Empfang genommen.
Zu Urkund dessen ist das gegenwärtige Protokoll zweimal, einmal in Deutscher
und einmal in Französischer Sprache aufgenommen und nach erfolgter Vorlesung
und Genehmigung unterzeichnet worden. Das Französische Exemplar haben
die Deutschen, das Deutsche die Französischen Bevollmächtigten an sich
genommen.
|
v. Bismarck.
v. Arnim. |
Jules Favre.
Pouyer-Quertier.
E. de Goulard.
|
|