Protokoll zum "Frankfurter Friedensvertrag" vom 10. Mai
1871.
Vom 10. Mai 1871.
Geschehen zu Frankfurt a. M.,
den 10. Mai 1871.
Die Unterzeichneten, nachdem sie die Vorlesung des
endgültigen Friedens-Vertrages angehört haben, finden denselben in Uebereinstimmung mit
dem, was zwischen ihnen verabredet worden ist.
In Folge dessen haben sie denselben mit ihren Unterschriften versehen.
Die drei Zusatzartikel
sind besonders unterzeichnet worden. Es ist vereinbart worden, daß sie
einen integrirenden Theil des Frieden-Vertrages
bilden.
Der unterzeichnete Kanzler des Deutschen Reichs erklärte, daß er es übernehme,
den Vertrag den Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden
mitzutheilen und ihren Beitritt zu bewirken.[1]
von Bismarck.
Arnim. |
Jules Favre.
Pouyer-Quertier.
E. de Goulard.
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