Gesetz über die Bildung eines Ministeriums
für Staatssicherheit.
Vom 8. Februar 1950
§ 1
Die bisher den Ministerium des Innern unterstellte Hauptverwaltung zum
Schutze der Volkswirtschaft wird zu einem selbständigen Ministerium für Staatssicherheit
umgebildet. Das Gesetz vom 7. Oktober
1949 über die Provisorische Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S.
2) wird entsprechend geändert.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Berlin, den 8. Februar 1950.
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Das vorstehende, vom Präsidenten der
Provisorischen Volkskammer unter dem 10. Februar 1950 ausgefertigte Gesetz wird hiermit
verkündet.
Berlin, den 18. Februar 1950
Der Präsident
der Deutschen Demokratischen Republik
W. Pieck
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