[Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten
der Herzoge Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, August von Sachsen-Gotha-Altenburg,
Bernhard II. von Sachsen-Meiningen, Friedrich von Sachsen-Hildburghausen und Franz von
Sachsen-Coburg zum Rheinbund.[1]
Vom 15. Dezember 1806.]
Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution
Kaiser der Franzosen, König von Italien. Nachdem Wir den Traktat eingesehen
und erwogen haben, welcher zu Posen am 15. Dezember 1806 durch den Herrn Divisionsgeneral
Michel Düroc, Grosmarschall Unsers Pallastes u. s. w. Kraft der von Uns in
dieser Hinsicht ihm ertheilten Vollmacht mit dem Herrn geheimen
Regierungsrath Friedrich von Müller, dem Kammerherrn August Baron von Studnitz, dem Herrn
Oberstallmeister Baron von Erffa, dem Herrn Baron Karl August von Lichtenstein und dem
Herrn Baron Adolph von Dankelmann gleichfalls mit Vollmachten
versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden ist, und welcher
seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:
Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des
rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Herzoge von Sachsen Weimar,
Sachsen-Gotha, Sachsen-Meinungen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Koburg festsetzen
wollen, was den Beitritt JJJ. HHH. DDD. zum rheinischen Bunde betrifft, so haben Sie zu
Ihren bevollmächtigten Ministern ernannt, nämlich:
Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Divisionsgeneral Michel
Düroc, Grosmarschall des Pallastes, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des
Preusischen rothen und schwarzen Adlers, wie auch des Badischen Ordens der Treue und
J. H. D. der Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach Ihren geheimen Regierungsrath
Friedrich von Müller:
J. H. D. der Herzog von Sachsen Gotha und Altenburg Ihren Kämmerer und bevollmächtigten
Minister August Baron von Studnitz.
J. H. D. die verwittibte regierende Herzogin von Sachsen-Meinungen Ihren Oberstallmeister
Baron von Erffa.
J. H. D. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen den Baron Karl August von Lichtenstein,
Und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Koburg Ihren Oberbergrath Baron Adolph von
Danckelmann, welche - nach ausgewechselten beiderseitigen Vollmachten, über folgendes
überein gekommen sind:
Art. 1. J. H. D. der Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach, J. H. D. der
Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, J. H. D. die verwittibte regierende
Herzogin von Sachsen-Meinungen, J. H. D. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen und J. H.
D. der Herzog von Sachsen-Koburg treten dem zu Paris den 12. Juli des
jetzigen Jahrs geschlossenen Verbindungs- und
Vereinigungstraktat bei und durch diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und
Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und
Vereinigungstrakts, so, als wenn sie kontrahirende Theile des benannten Traktats gewesen wären.
Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Ihr
Rang in diesem Kollegio wird durch die allgemeine Versammlung bestimmt werden.
Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in
keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn möge, keinen fremden Truppen oder
Detaschements fremder nicht in diesem Bunde sich befindender Mächte, der Durchmarsch
durch die herzoglichen Lande verstattet werden.
Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen
Besitzungen JJJJJ. HHHHH. DDDDD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und
die Unterthanen beider Religionen sollen ohne Einschränkung gleiche Civil- und
politische Rechte genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen Besitz und der Benutzung
der Kirchengüter Abbruch geschähe.
Art. 5. Die Kontingente, welche die Herzogthümer Sachsen-Weimar,
Sachsen-Gotha, Sachsen-Meinungen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Koburg im
Falle eines Krieges zu stellen haben, sollen aus 2800 Mann Infanterie bestehen. Diese
sollen so vertheilt werden, daß Sachsen-Weimar 800 Mann, Sachsen-Gotha 1100,
Sachsen-Meinungen 300, Sachsen-Hildburghausen 200 und Sachsen. Koburg 400 Mann stellt.
Diese 2800 Mann sollen zu einem Regimente von 3 Bataillons gebildet werden,
dessen Oberbefehl und Inspektion zwischen den beiden ersten Linien des Hauses
wechselt.
Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in
Berlin in Zeit von 14 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch
früher geschehen kann, ausgewechselt werden.
So geschehen und unterzeichnet, Posen am 15. Dezember 1806.
Unterzeichnet: |
M. Düroc,
Fürst von Benevent. |
F. Müller;
August Baron von Studnitz;
von Erffa;
August Baron von Lichtenstein;
F. Müller (für den Baron Adolph von Dankelmann). [2] |
So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin
enthaltenen Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und
bestätiget ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.
Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig
unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.
Posen, am 16. Dezember 1806.
(L. S.) |
Unterzeichnet: Napoleon. |
Der Minister der aus-
wärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand,
Prinz von Benevent.
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Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H. B. Maret.
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