[Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten
der Fürsten Heinrich XIII. von Reuß-Greiz, Heinrich XLII. von Reuß-Schleiz, Heinrich
LIV. von Reuß-Lobenstein und Heinrich LI. von Reuß-Ebersdorf zum Rheinbund.[1]
Vom 18. April 1807.]
Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution
Kaiser der Franzosen, König von Italien. Nachdem Wir den Traktat eingesehen
und erwogen haben, welcher zu Warschau am 18. April 1807 durch den Herrn Karl
Moriz Talleyrand, Fürsten von Benevent, Unsern Oberkammerherrn und Minister der
auswärtigen Angelegenheiten, Kraft der von Uns in dieser Hinsicht ihm ertheilten
Vollmacht mit dem Herrn Baron von Gagern, Staatsminister JJ. HH. DD. dem Herzoge und
Fürsten von Nassau, Groskreuz des goldnen Löwenordens, gleichfalls mit Vollmachten
versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden ist, und welcher
seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:
Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des
rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Fürsten von Reuß-Greiz,
Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf festsetzen wollen, was den Beitritt
JJJ. HHH. DDD. zum rheinischen Bunde betrifft, so haben Sie zu Ihren bevollmächtigten
Ministern ernannt, nämlich:
Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Herrn Moriz Talleyrand,
Fürsten von Benevent, Ihren Ober-Kammerherrn und Minister des auswärtigen
Angelegenheiten, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des preussischen rothen und
schwarzen Adlerordens und des St. Hubertusordens. Und J.J.J.J. H.H.H.H. D.D.D.D. die
Fürsten von Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf Herrn
Baron von Gagern welche nach ausgewechselten beiderseitigen Vollmachten, über
folgendes überein gekommen sind:
Art. 1. J.J.J.J. H.H.H.H. D.D.D.D. die Fürsten von Reuß-Greiz,
Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf treten dem zu Paris den 12. Juli
vergangenen Jahrs geschlossenen Verbindungs-
und Vereinigungstraktat bei und durch diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und
Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und
Vereinigungstrakts, so, als wenn sie kontrahirende Theile des benannten Traktats gewesen wären.
Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Die
beiden Hauptlinien, in welche sich das Gesammthaus Reuß abtheilet, werden jede eine Stimme auf dem Bundestage haben, und zu dem Ende werden die Chefs
dieser beiden Hauptlinien ihren Sitz im Kollegium der Fürsten haben. Ihr Rang in
demselben wird durch die Bundesversammlung bestimmt werden.
Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in
keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn möge, keinen fremden Truppen oder
Detaschements fremder nicht in diesem Bunde sich befindender Mächte, der Durchmarsch
durch die fürstlichen Lande verstattet werden.
Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen
Besitzungen JJJ. HHH. DDD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und die Unterthanen
beider Religionen sollen ohne Einschränkung gleiche Civil- und politische Rechte
genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen Besitz und der Benutzung der Kirchengüter
Abbruch geschähe.
Art. 5. Das Kontingent der Fürstenthümer Reuß soll im Falle eines
Krieges aus 450 Mann Infanterie bestehen. Diese werden auf die vier
Fürstenthümer nach dem Verhältniß ihrer Volksmenge vertheilt. Die Fürsten von
Reuß-Greiz haben die Direktion und Inspektion über dieses Kontigent, welches zu
dem gegenwärtigen Kriege sogleich gestellt wird.
Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in
Berlin in Zeit von 20 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch
früher geschehen kann, ausgewechselt werden.
So geschehen und unterzeichnet, Warschau am 18. April 1807.
Unterzeichnet: |
K. M. Talleyrand,
Fürst von Benevent. |
Baron von Gagern.
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So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin enthaltenen
Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und
bestätiget ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.
Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig
unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.
In Unserm kaiserlichen Hauptquartier zu Finkenstein am 30. April 1807.
(L. S.) |
Unterzeichnet: Napoleon. |
Der Minister der aus-
wärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand,
Prinz von Benevent.
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Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H. B. Maret.
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