[Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten
der Fürsten Paul Alexander Leopold II. von Lippe-Detmold und Georg Wilhelm von
Schaumburg-Lippe zum Rheinbund.[1]
Vom 18. April 1807.]
Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution
Kaiser der Franzosen, König von Italien. Nachdem Wir den Traktat
eingesehen und erwogen haben, welcher zu Warschau am 18. April 1807 durch den Herrn
Karl Moriz Talleyrand, Fürsten von Benevent, Unsern Oberkammerherrn und Minister der
auswärtigen Angelegenheiten, Kraft der von Uns in dieser Hinsicht ihm ertheilten
Vollmacht mit dem Herrn Baron von Gagern, Staatsminister JJ. HH.
DD. dem Herzoge und Fürsten von Nassau, Groskreuz des goldnen Löwenordens, gleichfalls
mit Vollmachten versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden ist, und
welcher seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:
Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des
rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Fürsten von Lippe-Dettmold
und Lippe-Schaumburg festsetzen wollen, was den Beitritt JJJ. HHH. DDD. zum rheinischen
Bunde betrifft, so haben Sie zu Ihren bevollmächtigten Ministern ernannt, nämlich:
Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Herrn Moriz Talleyrand,
Fürsten von Benevent, Ihren Ober-Kammerherrn und Minister des auswärtigen
Angelegenheiten, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des preussischen rothen und schwarzen
Adlerordens und des St. Hubertusordens. Und JJ. HH. DD. die Fürsten von Lippe-Dettmold
und Lippe-Schaumburg Herrn Baron von Gagern - welche nach
ausgewechselten beiderseitigen Vollmachten, über folgendes überein gekommen sind:
Art. 1. JJ. HH. DD. die Fürsten von Lippe-Dettmold und Lippe-Schaumburg
treten dem zu Paris den 12. Juli vergangenen Jahrs geschlossenen Verbindungs- und Vereinigungstraktat bei und durch
diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und Vereinigungstrakts, so, als wenn
sie kontrahirende Theile des benannten Traktats
gewesen wären.
Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Ihr
Rang in diesem Kollegio wird durch die allgemeine Versammlung bestimmt werden.
Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in
keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn möge, keinen fremden Truppen oder
Detaschements fremder nicht in diesem Bunde sich befindender
Mächte, der Durchmarsch durch die fürstlichen Lande verstattet werden.
Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen
Besitzungen JJ. HH. DD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und die Unterthanen
beider Religionen sollen ohne Einschränkung gleiche Civil- und politische Rechte
genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen Besitz und der Benutzung der Kirchengüter
Abbruch geschähe.
Art. 5. Das Kontingent der beiden Fürstenthümer Lippe soll im Falle
eines Krieges aus 650 Mann Infanterie bestehen. Diese werden so vertheilt, daß
Lippe-Dettmold 500 Mann und Lippe-Schaumburg 150 Mann zu stellen hat. Die Fürsten
von Lippe-Dettmold haben die Direktion und Inspektion über dieses Kontingent, welches zu
dem gegenwärtigen Kriege sogleich gestellt wird.
Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in
Berlin in Zeit von 20 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch
früher geschehen kann, ausgewechselt werden.
So geschehen und unterzeichnet, Warschau am 18. April 1807.
Unterzeichnet: |
K. M. Talleyrand,
Fürst von Benevent. |
Baron von Gagern.
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So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin enthaltenen
Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und bestätiget ist,
und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.
Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig
unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.
In Unserm kaiserlichen Hauptquartier zu Finkenstein am 30. April 1807.
(L. S.) |
Unterzeichnet: Napoleon. |
Der Minister der aus-
wärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand,
Prinz von Benevent.
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Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H. B. Maret.
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