[Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten
der Fürsten Ludwig Friedrich II. von Schwarzburg-Rudolstadt und Günther Friedrich Carl
I. von Schwarzburg-Sondershausen zum Rheinbund.[1]
Vom 18. April 1807.]
Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution
Kaiser der Franzosen, König von Italien. Nachdem Wir den Traktat eingesehen
und erwogen haben, welcher zu Warschau am 18. April 1807 durch den Herrn Karl Moriz
Talleyrand, Fürsten von Benevent, Unsern Oberkammerherrn und Minister der
auswärtigen Angelegenheiten, Kraft der von Uns in dieser Hinsicht ihm ertheilten
Vollmacht mit Herrn Friedrich Wilhelm Baron von Ketelholdt Kanzler JJ. HH. DD. Der
Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt gleichfalls mit
Vollmachten versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden
ist, und welcher seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:
Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des
rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Fürsten von
Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt festsetzen wollen, was den Beitritt
JJJ. HHH. DDD. zum rheinischen Bunde betrifft, so haben Sie zu Ihren bevollmächtigten
Ministern ernannt, nämlich:
Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Herrn Moriz Talleyrand,
Fürsten von Benevent, Ihren Ober-Kammerherrn und Minister des auswärtigen
Angelegenheiten, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des preussischen rothen und
schwarzen Adlerordens und des St. Hubertusordens. Und JJ. HH. DD. die Fürsten von
Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt Ihren Kanzler und Präsidenten
Herrn Friedrich Wilhelm Baron von Ketelholdt, welche - nach ausgewechselten
beiderseitigen Vollmachten, über folgendes überein gekommen sind:
Art. 1. JJ. HH. DD. die Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen und
Schwarzburg-Rudolstadt treten dem zu Paris den 12. Juli vergangenen Jahrs geschlossenen Verbindungs- und Vereinigungstraktat bei und
durch diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und Vereinigungstrakts, so, als wenn
sie kontrahirende Theile des benannten Traktats
gewesen wären.
Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Ihr
Rang in diesem Kollegio wird durch die allgemeine Versammlung bestimmt werden.
Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in
keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn möge, keinen fremden
Truppen oder Detaschements fremder nicht in diesem Bunde sich befindender Mächte,
der Durchmarsch durch die fürstlichen Lande verstattet werden.
Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen
Besitzungen JJJ. HHH. DDD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und die Unterthanen beider Religionen sollen ohne Einschränkung
gleiche Civil- und politische Rechte genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen
Besitz und der Benutzung der Kirchengüter Abbruch geschähe.
Art. 5. Das Kontingent der beiden Fürstenthümer Schwarzburg soll im
Falle eines Krieges aus 650 Mann bestehen, die auf gleiche Art auf
beide Linien vertheilt werden sollen. Der Aelteste der beiden Fürsten hat nach den
Familien-Verträgen die Direktion und Inspektion über dieses Kontingent,
welches zu dem gegenwärtigen Kriege sogleich gestellt wird.
Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in
Berlin in Zeit von 20 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch
früher geschehen kann, ausgewechselt werden.
So geschehen und unterzeichnet, Warschau am 18. April 1807.
Unterzeichnet: |
K. M. Talleyrand,
Fürst von Benevent.
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F. W.Baron von Ketelholdt.
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So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin
enthaltenen Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und
bestätiget ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.
Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig
unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.
In Unserm kaiserlichen Hauptquartier zu Finkenstein am 30. April 1807.
(L. S.) |
Unterzeichnet: Napoleon. |
Der Minister der aus-
wärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand,
Prinz von Benevent.
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Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H. B. Maret.
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