[Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten
der Herzöge Friedrich Franz Leopold III. von Anhalt-Dessau, Alexius von Anhalt-Bernburg
und August Christian Friedrich von Anhalt-Köthen zum Rheinbund.[1]
Vom 18. April 1807.]
Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution
Kaiser der Franzosen, König von Italien. Nachdem Wir den Traktat eingesehen
und erwogen haben, welcher zu Warschau am 18. April 1807 durch den Herrn Karl Moriz
Talleyrand, Fürsten von Benevent, Unsern Oberkammerherrn und Minister der
auswärtigen Angelegenheiten, Kraft der von Uns in dieser Hinsicht
ihm ertheilten Vollmacht mit dem Herrn Baron von Gagern, Staatsminister JJ. HH. DD.
dem Herzoge und Fürsten von Nassau, Groskreuz des goldnen Löwenordens, gleichfalls mit
Vollmachten versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden ist,
und welcher seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:
Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des
rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Herzoge zu Anhalt-Dessau,
Anhalt-Bernburg und Anhalt-Cöthen festsetzen wollen, was den Beitritt JJJ. HHH. DDD. zum
rheinischen Bunde betrifft, so haben Sie zu Ihren bevollmächtigten Ministern ernannt,
nämlich:
Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Herrn Moriz Talleyrand,
Fürsten von Benevent, Ihren Ober-Kammerherrn und Minister des auswärtigen
Angelegenheiten, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des preussischen rothen und schwarzen
Adlerordens und des St. Hubertusordens. Und JJ. HH. DD. die Herzoge von Anhalt-Dessau,
Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen, den Herrn Baron von Gagern, Staatsminister JJ. HH. DD.
des Herzogs und des Fürsten von Nassau, Groskreuz des goldnen Löwenordens, welche nach
ausgewechselten beiderseitigen Vollmachten, über folgendes überein gekommen sind:
Art. 1. JJJ. HHH. DDD. die Herzoge von Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und
Anhalt-Cöthen treten dem zu Paris den 12. Juli vergangenen Jahrs geschlossenen Verbindungs- und Vereinigungstraktat bei und durch
diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und Vereinigungstrakts, so, als wenn
sie kontrahirende Theile des benannten Traktats
gewesen wären.
Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Ihr
Rang in diesem Kollegio wird durch die allgemeine Versammlung bestimmt werden.
Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in
keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn
möge, keinen fremden Truppen oder Detaschements fremder nicht in
diesem Bunde sich befindender Mächte, der Durchmarsch durch die herzoglichen Lande
verstattet werden.
Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen
Besitzungen JJJ. HHH. DDD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und die Unterthanen
beider Religionen sollen ohne Einschränkung gleiche Civil- und politische Rechte
genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen Besitz und der Benutzung der Kirchengüter
Abbruch geschähe.
Art. 5. Das Truppen-Kontingent der drei Herzogthümer von Anhalt wird auf
den Kriegsfall auf 800 Mann Infanterie bestimmt, wovon Anhalt-Dessau 350 Mann,
Anhalt-Bernburg 240 Mann und Anhalt-Cöthen 210 zu stellen haben. Die
Herzoge zu Anhalt-Dessau haben die Direktion und Aufsicht über dieses Kontingent, welches
zu dem gegenwärtigen Kriege sogleich gestellt wird.
Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in
Berlin in Zeit von 20 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch
früher geschehen kann, ausgewechselt werden.
So geschehen und unterzeichnet, Warschau am 18. April 1807.
Unterzeichnet: |
K. M. Talleyrand,
Fürst von Benevent. |
Baron von Gagern.
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So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin
enthaltenen Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und
bestätiget ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.
Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig
unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.
In Unserm kaiserlichen Hauptquartier zu Finkenstein am 30. April 1807.
(L. S.) |
Unterzeichnet: Napoleon. |
Der Minister der aus-
wärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand,
Prinz von Benevent.
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Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H. B. Maret. |
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