Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen.

Vom 30. März 1931.


Auf Grund des § 15 Abs. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 79) werden als leitende Beamte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung der Reichskanzler, die Reichsminister und die Staatssekretäre des Reichs bestimmt.


  Berlin, den 30. März 1931.


Der Reichsminister des Innern
Dr. Wirth

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1931 I, S. 130.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (30.03.1931), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1931/politische-ausschreitungen-bekaempfung_vo_02.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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