Verfügung
des Reichsministeriums der Justiz vom 27. September 1848, betreffend die Herausgabe des
Reichsgesetzblattes.
Zur Ausführung der Verordnung
der provisorischen Centralgewalt vom Heutigen, betreffend die Herausgabe des
Reichsgesetzblattes, verfügt das Reichsministerium der Justiz, wie folgt:
1.
Zur Herausgabe des Reichsgesetzblattes wird ein "Expedition des
Reichsgesetzblattes" errichtet.
2.
Die Expedition des Reichsgesetzblattes hat dasselbe an die
Reichsversammlung, die Einzel-Regierungen und die Behörden der provisorischen
Centralgewalt unentgeldlich auszugeben.
3.
Von Privaten kann dasselbe dahier durch die Expedition
des Reichsgesetzblattes und auswärts durch die Postbehörden gegen einen angemessenen
Preis bezogen werden.
Frankfurt, den 27. September 1848.[1]
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Das Reichsministerium der Justiz
R. Mohl.
Dr. Mettenius.
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