Einführungs-Verordnung,
betreffend die gleichmäßige Behandlung der Disciplinar-Vergehen bei allen im Reichsdienste befindlichen Truppen;

vom 22. April 1849.


  Der Reichsverweser, auf den Vortrag des Reichsministers des Krieges, nach Anhörung des Reichs-Ministerrathes, und in Erwägung der dringenden Nothwendigkeit einer gleichmäßigen Behandlung der Disciplinar-Vergehen bei allen im Reichsdienst befindlichen Truppen, verordnet in Genehmigung der Vorschläge der zur Berathung dieses Gegenstandes aus Stellvertretern der sämmtlichen deutschen Armee-Corps zusammengerufenen Commission, wie folgt:

§. 1.

  Die heut vollzogene Disciplinar-Straf-Verordnung für das deutsche Reichsheer tritt unverzüglich bei allen für den Reichsdienst aufgebotenen Truppen desselben in Kraft.

§. 2.

  Ueber die Art und Weise, wie diese Verordnung auch bei allen übrigen Theilen des deutschen Reichsheeres, mit Rücksicht auf ihre Abweichung von der zeitherigen Disciplinar-Vorschrift der Einzelstaaten durch vermittelnde Uebergänge auch für den Dienst in der Heimath in Anwendung zu bringen ist, bleibt die weitere Bestimmung vorbehalten.

§. 3.

  Der Reichsminister des Krieges ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.


  Frankfurt, den 22. April 1849.[1]


Der Reichsverweser
Erzherzog Johann.

Der interimistische Reichsminister des Krieges
v. Peucker.

 

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Anmerkung:
[1] Diese Verordnung des Reichsverwesers wurde am 25. April 1849 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetz-Blatt 1848, S. 99-100.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Einführungs-Verordnung, betreffend die gleichmäßige Behandlung der Disciplinar-Vergehen bei allen im Reichsdienste befindlichen Truppen (22.04.1849), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/1849/reichsheer-disziplinarstrafordnung_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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