Gesetz,
betreffend die Schließung der öffentlichen Spielbanken und Aufhebung der
Spielpachtverträge.
[vom 20. Januar 1849]
Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der
Reichsversammlung vom 8. Januar 1849, verkündet als Gesetz:
Einziger Artikel.
Alle öffentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai
1849 an in ganz Deutschland geschlossen und die Spielpachtverträge aufgehoben.
Frankfurt, den 20. Januar 1849.[1]
Der Reichsverweser
Erzherzog Johann. |
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Der Reichsminister des Innern
H. v. Gagern.
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Der Reichsminister der Justiz
R. Mohl.
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