Beschluß der preußischen verfassunggebenden Nationalversammlung
über den Vollzug des "Antrags Stein"
Vom 7. September 1848.
Die National-Versammlung beschließt, daß es die
dringendste Pflicht des hohen Staatsministeriums sei, denjenigen Erlaß, welchen die Versammlung am 9.
August in der 37sten Sitzung beschlossen hat, ohne Weiteres, zur Beruhigung des
Landes und Erhaltung des Vertrauens, so wie zur Vermeidung eines Bruches mit der
Versammlung ergehen zu lassen.[1]
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