Kampfprogramm Sr. Majestät des Königs von Preußen Friedrich
Wilhelm IV.
Vom 11. September 1848.
Die Bedingung, unter welcher ich ein neues Ministerium bilde,
ist die, daß als sein erster Akt eine königliche Botschaft an die Nationalversammlung in
Berlin ergehe, durch welche der Beschluß
desselben vom 7. September als ungesetzlich und mit einer verfassungsmäßigen
Monarchie unvereinbar annulliert wird. Es versteht sich von selbst, daß mit diesem
entscheidendem Schritt der feste Entschluß Hand in Hand gehen muß,
allen Konsequenzen desselben furchtlos entgegenzugehen.
Nimmt die Versammlung die Botschaft hin, ohne Protest oder andere
rebellische Handlung, so folgt als zweite Bedingung die sofortige Verlegung der Sitzungen
nach Brandenburg oder einem anderen passenden Orte und 3. das Zurückziehen des Verfassungsentwurfes und der
Hansemannschen Gesetze.[1] 4. Bleibt der Landtag
daselbst so lange, um ernste Gesetze a) gegen die Tumulte, b) gegen die Klubs,
Individuen und Schriften aller Art . . . (es folgen noch c) und
d)) zu beraten. Sobald diese Beratung glücklich vollendet, wird der Landtag vertragt bis
zur Vollendung des neuen Konstitutionsentwurfes.
Protestiert hingegen die Versammlung gegen das Prinzip der Botschaft, so ist
die 2. unerläßliche Bedingung die sofortige Auflösung des Landtags. Erzeugt dieser Akt
eine Empörung in Berlin, so muß 3. dieselbe mit unnachsichtiger Strenge
unterdrückt werden. Statt durch Gesetze werden dann die sub a)d) erwähnten
Zwecke durch vorläufig und bis zu ihrer Erhebung zu Gesetzen auf dem konstitutionellen
Wege gültige Verordnungen erreicht.[2] Endlich wird
ein neuer Verfassungsentwurf (dessen Seele der Grundsatz "freies Volk und freier
König" sein muß) durch eine anderweit zu berufende Versammlung beraten oder ein
solcher oktroyiert, nach dem Rate des Kabinetts.
Es muß überdem auch sogleich zur Formation eines Staats- oder Geheimrats
geschritten werden, der bei uns die Stelle des privy council in England
vertritt, und schlage ich zu dessen Präsidenten den Staatsminister v. Schön vor.
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