[Kompromiss-]Programm des [preußischen] Ministeriums von Pfuel.
Vom 19. September 1848.[1]
Das neue Ministerium wird vor
allem bemüht sein, die Verfassung mit der Nationalversammlung zu vereinbaren und
deren sonstige legislative Tätigkeit auf das Notwendigste zu beschränken. Dahin
gehören: |
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das Bürgerwehrgesetz,
die Gemeindeordnung,
die Kreis- und Bezirksordnung.[2] |
Notwendig wird vielleicht noch sein: |
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einige Modifikationen im Organismus der Staatsbehörden vorzunehmen,
das Gesetz wegen Aufhebung der Feudallasten,
das Gesetz wegen der Zwangsanleihe. |
Die Gesetze wegen der Grundsteuer und wegen Erhöhung der Branntweinsteuer
wird man vorläufig zurücknehmen müssen.
Das Gesetz wegen der Habeas-corpus-Akte[3]
zu sanktionieren sein.
Ob die Sanktionierung des Gesetzes wegen Aufhebung der Todesstrafe noch
auszusetzen, steht dahin.[4]
Das Ministerium wird das Prinzip
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daß der Nationalversammlung das Dekretieren von Verwaltungsmaßregeln
nicht zusteht, |
aufrecht erhalten.
Eine Amnestie für alle politischen Verbrechen in der Provinz Posen ist zu
erlassen.[5]
In bezug auf den Beschluß der
Nationalversammlung vom 7. d. M. soll es bei dem Erlaß des Kriegsministers vom
13. d. Mts. an die kommandierenden Generale[6]
bewenden.
Ruhe und Ordnung in Berlin und im ganzen Lande muß im gesetzlichen Wege durch alle
zu Gebote stehenden Mittel, schließlich also auch durch bewaffnete Macht aufrechterhalten
werden.
Das Gesetz wegen der unerlaubten Volksversammlungen und Zusammenrottungen pp. Ist
vielleicht zu entbehren.
Das für die Versammlung bestimmte Programm legt das Ministerium S.M. dem
König vor.[7]
Wie es zu halten, wenn es dem Ministerio nicht gelingt, die Majorität in der
Nationalversammlung zu erlangen, läßt sich noch nicht bestimmen.
Bei fortgesetzten Kompetenzüberschreitungen kann die Auflösung der
Nationalversammlung notwendig werden, also eine Appellation an das Volk, welches dann
aber nach dem bestehenden Gesetze zu neuen Wahlen zu berufen sein wird.[8]
Nur im äußersten Falle darf dies geschehen.
Um aber die Versammlung dem Terrorismus von Berlin zu entziehen, empfiehlt
sich die Verlegung der Versammlung in eine andere Stadt.
In der äußern Politik wird es notwendig sein, mehr als bisher selbständig
in die endliche Regulierung der deutschen Verfassung einzugreifen.[9] |
Dieses Programm ist
den 19. Sept. 1848 S.M. dem Könige vorgelegt und von Allerhöchstdemselben
genehmigt, mit Ausnahme der vollständigen Amnestie für Posen.
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