"Antrag Stein"[1]
[Anti-Reaktions-Beschluss der preußischen verfassunggebenden Nationalversammlung]
Vom 9. August 1848.
Die [verfassunggebende preußische] Versammlung beschließt:
1. aus ihrer Mitte eine Kommission zu ernennen, welche das
Recht hat, eines oder mehrere Mitglieder nach Schweidnitz zu senden, um die Ursache
der blutigen Ereignisse zu ermitteln und den Thatbestand aufzunehmen;[2]
2. das Ministerium aufzufordern, diejenigen Truppentheile, welche
bei den Ereignissen kompromittirt sind, zur Vermeidung neuer Kollissionen sofort aus
Schweidnitz zu entfernen;[3]
3. der Herr Kriegsminister möge in einem Erlasse an die
Armee sich dahin aussprechen, daß die Offiziere allen reactionairen Bestrebungen fern
bleiben, nicht nur Konflikte jeglicher Art mit dem Civil vermeiden, sondern durch
Annäherung an die Bürger und Vereinigung mit denselben zeigen, daß sie mit
Aufrichtigkeit und Hingebung an der Verwirklichung eines constitutionellen Rechtszustandes
mitarbeiten wollen;[4]
4. und es denjenigen Offizieren, mit deren politischen
Ueberzeugungen dies nicht vereinbar ist, zur Ehrenpflicht zu machen, aus der Armee
auszutreten.[5]
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