Patent Sr. Majestät der Königs von Preußen Friedrich Wilhelm
IV.,
wegen beschleunigter Einberufung des [preußischen] Vereinigten Landtages.
Vom 18. März 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König
von Preußen etc.
Als Wir am 14. d. M. Unsere getreuen Stände zum 27. April d. J.
beriefen,[1] um vereint mit ihnen diejenigen
Maaßregeln zu beschließen, welche die, Unseren deutschen Bundesgenossen vorzuschlagende
Regeneration Deutschlands auch für Preußen nothwendig bedingen, konnten Wir nicht
ahnen, daß in denselben Stunden große Ereignisse in Wien einerseits die Ausführung
Unserer Vorschläge wesentlich erleichtern, andererseits aber auch die Beschleunigung
ihrer Ausführung unerläßlich machen würden.
Jetzt, nach jenem wichtigen Ereigniß finden Wir uns vor Allem bewogen,
nicht allein vor Preußens, sondern vor Deutschlands so es Gottes Wille
ist bald innigst vereintem Volke laut und unumwunden auszusprechen, welche die
Vorschläge sind, die Wir Unseren deutschen Bundesgenossen zu machen beschlossen haben.
Vor Allem verlangen wir, daß Deutschland aus einem Staatenbund in einem
Bundesstaat verwandelt werde. Wir erkennen an, daß dies eine Reorganisation der
Landes-Verfassung[2] voraussetzt, welche nur im
Verein der Fürsten mit dem Volke ausgeführt werden kann, daß demnach eine vorläufige
Bundesrepräsentation aus den Ständen aller deutschen Länder gebildet und unverzüglich
berufen werden muß.
Wir erkennen an, daß eine solche Bundesrepräsentation eine konstitutionelle
Verfassung aller deutschen Länder nothwendig erheische, damit die Mitglieder jener
Repräsentation ebenbürtig neben einander sitzen.
Wir verlangen eine allgemeine deutsche Wehrverfassung und werden beantragen, solche
im Wesentlichen derjenigen nachzubilden, unter welcher Unsere Preußens Heere
in den Freiheitskriegen unverwelkliche Lorbeern sich errangen. Wir
verlangen, daß das deutsche Bundesheer unter einem Bundesbanner vereinigt werde, und
hoffen, daß in nicht zu langer Frist eine deutsche Flotte dem deutschen Namen
auf nahen und fernen Meeren Achtung verschaffen werde.
Wir verlangen ein deutsches Bundesgericht zur Schlichtung aller Streitigkeiten
staatsrechtlichen Ursprungs zwischen den Fürsten und Ständen, wie auch zwischen den
verschiedenen deutschen Regierungen.
Wir verlangen ein allgemeines deutsches Heimathsrecht und volle
Freizügigkeit in dem gesammten deutschen Vaterlande.
Wir verlangen, daß fortan keine Zollschranke mehr den Verkehr auf deutschem Boden
hemme und den Gewerbefleiß seiner Bewohner lähme; Wir verlangen also einen
allgemeinen deutschen Zollverein, in welchem gleiches Maaß und Gewicht, gleicher
Münzfuß, ein gleiches deutsches Handelsrecht auch das Band materieller Vereinigung bald
um so fester schließen möge.
Wir schlagen vor Preßfreiheit mit gleichen Garantieen gegen den Mißbrauch für
das gesammte deutsche Vaterland.
Das sind Unsere Vorschläge, Unsere Wünsche, deren Verwirklichung Wir mit
allen Unseren Kräften zu erstreben suchen werden. Mit stolzem Vertrauen rechnen Wir dabei
auf die bereiteste Mitwirkung Unserer deutschen Bundesgenossen und des gesammten deutschen
Volkes, welches Wir mit Freuden durch Einverleibung Unserer nicht zum Bunde
gehöriger Provinzen in den Bund verstärken werden, wenn, wie Wir voraussetzen, deren
berufene Vertreter diesen Wunsch theilen und der Bund sie aufzunehmen bereit ist.
Wir geben der freudigen Hoffnung Raum, daß die Ausführung Unserer Absichten,
ja daß schon deren Anbahnung die Spannung heben wird, die jetzt zu Unserem großen
Schmerz das deutsche Vaterland erfüllt, die Verkehr und Gewerbe lähmt, es spaltet, die
es zu zerreißen droht, ja wir hoffen, daß jene Maaßregeln Deutschland
in sich stark, nach außen geachtet machen werden, damit in seinen
vereinigten Kräften Europa die sicherste Gewähr eines dauernden, gesegneten
Friedens finden möge.
Damit aber die Erfüllung Unserer Absichten am wenigsten in Unseren
Staaten Zögerung und Hinderniß finden können, damit Wir desto eher diejenigen
Vorschläge zu entwickeln im Stande sind, welche Wir für die Verfassung Unserer Staaten
nöthig erachten, haben Wir beschlossen, die Berufung des Vereinigten Landtages zu
beschleunigen und beauftragen das Staats-Ministerium, diese Einberufung auf Sonntag den 2.
April d. J. zu bewirken.
Gegeben Berlin, den 18. März 1848.
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Friedrich Wilhelm.
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[Wilhelm] Prinz von Preußen.
Mühler. v. Rother.
Eichhorn. v. Thile.
v. Savigny. v. Bodelschwing.
Graf zu Stollberg. Uhden. Frhr. v. Canitz.
v. Düesberg. v. Rohr.
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