Rede des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen Volker Beck zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz)
vom 14. Dezember 2001
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während wir heute über das Sicherheitspaket
II beraten, zeigt das Sicherheitspaket I bereits erste Wirkungen. Diese Woche hat der
Bundesinnenminister die Organisation "Kalifatsstaat" völlig zu Recht verbieten
lassen.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das hören wir jetzt zum dritten Mal!)
Diese Möglichkeit haben wir als Koalition überhaupt erst geschaffen. Es ist dringend
notwendig, eine Organisation, aus der heraus zu Mord aufgerufen wird und die Morde
verübt, zu verbieten.
An der Beseitigung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz gab es sehr fundamentale
Kritik. Die PDS hat sich massiv dagegen ausgesprochen. Ich habe diese Woche erstaunlich
wenig Kritik an dieser vernünftigen Maßnahme gehört. Ich hoffe, dass das vielleicht zu
einem Überdenken der vergangenen Redebeiträge zu diesem Thema führt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die Religionsfreiheit schützt vieles. Sie ist auch so etwas wie eine Narrenfreiheit in
religiösen Dingen. Aber da, wo Menschen unter dem Mantel der Religionsfreiheit Verbrechen
planen und die Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bedrohen, ist eine Grenze
überschritten. Dies ist auch keine Frage von Gesinnungsschnüffelei oder Toleranz. Diese
Form der Auseinandersetzung dürfen wir nicht tolerieren.
Mit dem Sicherheitspakt II, mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, ist der Koalition ein
enormer Kraftakt gelungen. Wir garantieren den Bürgerinnen und Bürgern ein Maximum an
Sicherheit. Zugleich wahren wir Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Bürgerrechte. Das
Terrorbekämpfungsgesetz ist ein aus tariertes, verhältnismäßiges Bündel von
Maßnahmen, mit denen wir die erforderliche Balance wahren.
Drei Fragen haben die Anschläge von New York und Washington für die Sicherheitspolitik
aufgeworfen: Welche Maßnahmen hätten die Anschläge am 11. September 2001 verhindern
können? Welche Maßnahmen können wir er greifen, um eine Wiederholung unwahrscheinlich
zu machen? Welche Maß nahmen brauchen wir, um die von den Terroristen angekündigten
weiteren Anschläge und Sabotageaktionen unwirksam oder unmöglich zu machen? Dieses
Gesetz findet auf all diese Frage angemessene Antworten, ohne dass jemand garantieren
kann, dass mit diesem Gesetz die Gefahren völlig ausgeräumt seien. Aber das kann ein
Rechtsstaat nie versprechen.
Auch wenn uns der 11. September eine neue Form der Bedrohung vor Augen geführt hat, die
besondere Maßnahmen erfordert, schlagen wir mit diesem Gesetz nicht über die Stränge.
Wir bewahren unsere rechtsstaatlichen Grundsätze und werfen sie nicht leichtfertig über
Bord. Das ist eine wohltuende, klare rechtsstaatliche Linie in dieser Gesetzgebung. Da
unterscheiden wir uns - Kollege Wiefelspütz hat
es angesprochen - vom Kurs mancher Sicherheitsgesetze in den Vereinigten Staaten oder in
Großbritannien, wo man Sondergerichte schafft oder die Europäische
Menschenrechtskonvention, wie dies auch Herr Marschewski
will, kündigen möchte, um auch ohne Gerichtsurteil Personen festnehmen und gefangen
halten zu können. Ich meine, wir sollten die gemeinsame Grundlage von Rechtsstaatlichkeit
hier in Europa auch angesichts des Terrors nicht verlassen. Wir dürfen es nicht zulassen,
dass aufgrund der Terroranschläge wir selbst zum Instrument der Abschaffung von
Rechtsstaatlichkeit und Freiheit in unseren Gesellschaften werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Der 11. September hat eine Dimension des internationalen Terrorismus offenbart, die
besondere Maßnahmen notwendig macht, Maßnahmen, zu denen man unter normalen Umständen
nicht die Hand reichen würde. Das bedeutet aber noch lange nicht Zustimmung zu jedweder
Kompetenzerweiterung für Polizei und Geheimdienste. Das bedeutet auch nicht ein Ja zu
ausufernden Ausweisungsmöglichkeiten für "irgendwie" des Terrorismus
"möglicherweise" verdächtige Ausländer. In einem Rechtsstaat gilt: Der
Verdacht ist Anlass für weitere Ermittlungen. Nur wenn man Belege hat, die die Aussage
rechtfertigen "Das ist ein Terrorist", können die entsprechenden Sanktionen
strafrechtlich wie ausländerrechtlich folgen - und nicht aufgrund einer womöglich
falschen Verdächtigung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Meine Damen und Herren, hätten wir hier manche Anträge der Unionsfraktion oder des
Bundesrates uneingeschränkt übernommen, wie Sie sich das gewünscht haben, Herr Kollege Marschewski, dann hätten wir in diesem Land
tatsächlich ohne Not eine Einschränkung von Freiheitsrechten in Kauf nehmen müssen.
Dass auch die vier von der FDP mitregierten Länder im Bundesrat eine Verdachtsausweisung
von Ausländern,
(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)
eine Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste ohne jede parlamentarische Kontrolle,
ohne entsprechende Rechte für Betroffene wollen, das halte ich für einen sehr
bedauerlichen Vorgang. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Ihre Landesminister
sägen im Bundesrat gemeinsam mit dem Kollegen Beckstein an den Fundamenten des
Rechtsstaates, während Sie hier zusammen mit dem Kollegen Möllemann "einen auf
Bürgerrechte machen". Glaubwürdig ist diese Veranstaltung nicht. Ich glaube, Sie
haben innenpolitisch den Kompass verloren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Dieter Wiefelspütz [SPD]: Herr
Stadler, es ist ja entsetzlich! Wir werden noch ein paar Fragen stellen müssen!)
Ich will gar keinen Hehl daraus machen: Wir haben selbstverständlich nicht nur die
Bedenken und Anregungen der Sachverständigen und Bürgerrechtler aus der Anhörung im
Innenausschuss beherzigt, sondern sind auch vernünftigen Länderwünschen nachgekommen.
Aber wenn wir einen Strich unter das ziehen, was wir vorgelegt haben, kann ich sagen: Der
Gesetzentwurf - das ist auch die Meinung der SPD-Fraktion - ist nach der Anhörung noch um
ein entscheidendes Stück besser geworden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Beispiel: Landesämter für Verfassungsschutz. Hier haben wir den Länderwünschen
entsprochen und die Aufgabenerweiterung vorgenommen, aber nur unter den gleichen
Kontrollmechanismen, die wir dem Bundesamt zumuten, und nur mit den entsprechenden Rechten
der Betroffenen. Ich finde, das ist auch legitim so. Das Bundesamt und die Landesämter
können auf gleicher Augenhöhe verhandeln und tätig werden. Das ist angemessen. Jede
Sicherheitsmaßnahme muss auch rechtsstaatlich austariert werden.
Rechtsänderungen, die ein Horrorszenario für jeden Bürgerrechtler bedeutet hätten,
sind in diesem Gesetz nicht Wahrheit geworden. Zum Beispiel gibt es die
Vorermittlungskompetenz des BKA, die in der Diskussion war, nicht. Wir haben nur einige
bürokratische Hürden abgebaut. Diese neuen Regelungen haben wir auch noch befristet, um
sie nach fünf Jahren vernünftigerweise zu evaluieren.
Die Verdachtsausweisung von Ausländern ist nicht gekommen, sondern wir stellen darauf ab,
dass Tatsachen belegen müssen, dass ein Ausländer einer Vereinigung angehört, die den
Terrorismus unterstützt. Es gibt keinen großen Lausch- und Spähangriff für den
Verfassungsschutz; aber wir haben unabweisbaren Eigenschutz für die Beauftragten und
Mitarbeiter der Ämter vorgesehen, damit, wenn ihnen in der Aufgabenerfüllung ihres
Dienstes Gefahren für Leib, Leben und Freiheit drohen, der entsprechende Schutz gewährt
werden kann.
Wir haben keine uferlose Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz vorgenommen; aber wir
haben bei den sicherheits- und verteidigungspolitisch wichtigen Einrichtungen entsprechend
dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz eine Übermittlung von und eine Warnung vor
Sicherheitsrisiken auch an private Stellen ermöglicht.
Wir haben keine unkontrollierbaren Befugnisse für die Geheimdienste. Wir haben den
Katalog von Auskunftsrechten des Verfassungsschutzes und der anderen Dienste erweitert.
Gleichzeitig haben wir jedoch hinreichende parlamentarische Kontrollen und
Mitteilungspflichten an die Betroffenen vorgesehen und deutliche rechtsstaatliche Grenzen
gesetzt.
Wir haben im Passgesetz und im Gesetz über Personalausweise kein zusätzliches
biometrisches Merkmal verankert, sondern uns für ein späteres Gesetzgebungsverfahren
vorbehalten, darüber ausführlich und besonnen zu beraten. Aber schon heute haben wir
vereinbart: Eine bundesweite Referenzdatei für diese biometrischen Merkmale - eine der
größten Sorgen der Datenschützer bei diesem Thema -
(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Wahnsinn! Riesige Sorgen!)
wird es nicht geben. Wir haben im Gesetzentwurf explizit vorgesehen, dass dies verboten
ist.
Ich sage, durchaus stolz auf die rot-grüne Koalition und auf die Arbeit meiner Fraktion
bei diesen Verhandlungen und den Beratungen im Ausschuss: Wir haben eine Reihe von
problematischen Verschärfungen, die aus Ihrer Ecke kamen, verhindert. Bei der Herstellung
von Sicherheit haben wir als Koalition einen klaren rechtsstaatlichen Kurs gewahrt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie haben im Innenausschuss ja einen
ausführlichen, vierseitigen Antrag vorgelegt.
(Dr. Max Stadler [FDP]: Der war sehr gut!)
- Ja, er enthielt viele richtige und vernünftige Punkte. Ihr Antrag, den Sie heute
vorlegen, ist auf eine halbe Seite zusammengeschrumpft. All Ihre Wünsche wurden von der
Koalition erledigt, ohne dass wir Ihren Antrag überhaupt kannten. Bei der Wahrung von
Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten machen Sie uns nichts vor. Da kann man sagen:
Rot-Grün weiß, was Liberale wünschen.
Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Kollege Beck, gestatten Sie eine Frage der
Kollegin Bonitz? - Das ist der Fall. Bitte.
Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Herr Kollege, Sie als Mitglied der Koalition beteiligen
sich daran, dass dieses Gesetzespaket jetzt im Eiltempo durch den Bundestag gejagt wird.
Warum sperren Sie sich eigentlich dagegen, dass der Fingerabdruck in den Pass aufgenommen
und dies in das Paket mit eingeführt wird?
(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das ist eine gute Frage, Herr Beck!)
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine gute Frage - auch
deshalb, weil ich dadurch die Chance bekomme, ausführlich auf dieses Thema einzugehen.
Ich bin durchaus offen, was die Frage der Speicherung eines biometrischen Merkmals in
Pass- und Personalausweispapieren zur Verbesserung der Identitätssicherung zwischen
Passinhaber und Pass angeht. Bislang aber bestehen eigentlich keine großen Sorgen bei den
Polizeibehörden - das haben Sie bei der Anhörung vom Chef des Bayerischen
Landeskriminalamtes gehört -, dass es zu umfänglichen Fälschungen bei Pass- und
Personalausweisdokumenten kommt. Hier müssen wir noch einmal genau nachschauen und das
Gespräch mit den Sicherheitsfachleuten suchen.
Sollten wir aber ein zusätzliches biometrisches Merkmal einführen, dann bin ich dafür,
dass wir dasjenige Merkmal nehmen, das zum einen die höchstmögliche Sicherheit bei der
Identitätsfeststellung gewährleistet und zum anderen den geringstmöglichen Eingriff in
die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeutet.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Dieter Wiefelspütz
[SPD]: Das ist der Fingerabdruck! Genau, Herr Beck, Sie haben es begriffen!)
In keinem Fall aber will ich, dass diese Daten über eine Referenzdatei zu anderen Zwecken
als zur Identitätssicherung von Passinhaber und Pass verwendet werden.
(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Dann müsstet ihr auch das Foto herausnehmen!)
Zu einem weiteren Punkt, den man bei einem solchen Verfahren bedenken muss - denn
schließlich geht es auch darum, dass wir als Politiker nicht leichtfertig Steuergelder,
die uns anvertraut sind, ausgeben -: Eine solche Maßnahme der biometrischen
Merkmalsspeicherung macht meines Erachtens als Investition nur dann Sinn, wenn wir sie im
gesamten Schengen-Raum einheitlich tätigen. Denn stellen wir uns vor: Die Franzosen
entscheiden sich für die Handbiometrie, die Belgier entscheiden sich für die
Gesichtsbiometrie und wir nehmen nach Ihrem Vorschlag den Fingerabdruck. Dann können die
Pässe vom jeweils anderen nicht gelesen werden, weil unterschiedliche Lesegeräte
benötigt werden. Das wäre eine totale Fehlinvestition. In solchen Fragen sollten wir die
europaweite Abstimmung suchen.
Sie wissen auch: Allein die Einführung der Passdokumente dauert nicht nur zehn Jahre,
sondern kostet auch 5 Milliarden DM. Bis dahin haben Sie noch kein einziges Gerät zum
Lesen der Pässe und zum Vergleichen des Passes mit dem Passinhaber angeschafft. Das
kostet dann noch einmal 5 Milliarden DM, will man eine hinreichende Kontrolldichte
organisieren. Insofern hat das Parlament, so meine ich, die Verantwortung, dass eine
solche Investition in Ruhe und Besonnenheit erwogen und über diese Frage erst dann
entschieden wird, wenn man sich schlau gemacht hat über die technischen und
datenschutzrechtlichen Implikationen.
(Walter Hirche [FDP]: Können Sie nicht etwas ausführlicher antworten und das dann
wiederholen?)
Welchen Weg wir gehen werden, das werden wir in der Koalition, mit Ihnen und, wie ich
hoffe, den europäischen Partnern diskutieren. Eine solche Diskussion, will man sie
vernünftig führen, hätten wir bis heute nicht abschließen können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Abg. Sylvia Bonitz [CDU/CSU] meldet sich zu einer
weiteren Zwischenfrage)
Vizepräsidentin Petra Bläss: Die Antwort war äußerst ausführlich. Frau
Kollegin Bonitz, ich würde Sie bitten - auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit -, auf
Ihre zweite Frage zu verzichten.
(Sylvia Bonitz [CDU/CSU]: Wenn der Redner Sie zulässt?)
- Ich denke, die Antwort war ausführlich genug.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist die Präsidentin, die das
Wort erteilt.
Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich glaube, die Stimmung im Haus ist eindeutig.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut.
Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich danke für Ihre Rücksichtnahme.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum Schluss: Die einzige Kritik, die
von der Opposition geblieben ist, war: Es geht ein bisschen zu schnell. In der Tat: Wir
haben ein zügiges Beratungsverfahren wählen müssen, weil die Bundesländer, von denen
heute leider kein Vertreter da ist, gewünscht haben, dass der Entwurf am 20. Dezember in
den Bundesrat kommt. Das heißt, dass wir diese Woche fertig werden müssen. Vergnügen
macht dies für uns als Parlamentarier nicht. Wir alle wollen sorgfältig beraten. Ich
verstehe jeden, der dabei ein bisschen grummelt. Das hätten wir in der Opposition auch
getan.
Hätten wir jetzt aber lange gewartet, dann hätten Sie einfach eine andere Karte mit
Kritik aus Ihrer Schachtel gezaubert. Dann hätten Sie gesagt: Diese Koalition lässt sich
angesichts der terroristischen Bedrohung endlos Zeit, hat interne Schwierigkeiten und ist
sicherheitspolitisch nicht handlungsfähig, um die Sicherheit unseres Landes ist es
schlecht bestellt.
Die Tatsache, dass wir ein bisschen schneller lesen und arbeiten müssen, als es
Parlamentarier normalerweise tun, ist das geringere Problem. Ich finde
es gut, dass wir dieses Gesetz über die Bühne gebracht haben. Die Tatsache, dass Sie
Ihren Antrag in der Sache zurückgezogen haben, hat gezeigt, dass wir die notwendige
Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit geschafft haben. Wir haben unsere
Handlungsfähigkeit bewiesen. Es ist ein gutes Gesetz.
Rutschen Sie alle zusammen sicher ins Jahr 2002.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
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