Rede des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz)

vom 14. Dezember 2001


Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während wir heute über das Sicherheitspaket II beraten, zeigt das Sicherheitspaket I bereits erste Wirkungen. Diese Woche hat der Bundesinnenminister die Organisation "Kalifatsstaat" völlig zu Recht verbieten lassen.

(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das hören wir jetzt zum dritten Mal!)

Diese Möglichkeit haben wir als Koalition überhaupt erst geschaffen. Es ist dringend notwendig, eine Organisation, aus der heraus zu Mord aufgerufen wird und die Morde verübt, zu verbieten.

An der Beseitigung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz gab es sehr fundamentale Kritik. Die PDS hat sich massiv dagegen ausgesprochen. Ich habe diese Woche erstaunlich wenig Kritik an dieser vernünftigen Maßnahme gehört. Ich hoffe, dass das vielleicht zu einem Überdenken der vergangenen Redebeiträge zu diesem Thema führt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Religionsfreiheit schützt vieles. Sie ist auch so etwas wie eine Narrenfreiheit in religiösen Dingen. Aber da, wo Menschen unter dem Mantel der Religionsfreiheit Verbrechen planen und die Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bedrohen, ist eine Grenze überschritten. Dies ist auch keine Frage von Gesinnungsschnüffelei oder Toleranz. Diese Form der Auseinandersetzung dürfen wir nicht tolerieren.

Mit dem Sicherheitspakt II, mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, ist der Koalition ein enormer Kraftakt gelungen. Wir garantieren den Bürgerinnen und Bürgern ein Maximum an Sicherheit. Zugleich wahren wir Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Bürgerrechte. Das Terrorbekämpfungsgesetz ist ein aus tariertes, verhältnismäßiges Bündel von Maßnahmen, mit denen wir die erforderliche Balance wahren.

Drei Fragen haben die Anschläge von New York und Washington für die Sicherheitspolitik aufgeworfen: Welche Maßnahmen hätten die Anschläge am 11. September 2001 verhindern können? Welche Maßnahmen können wir er greifen, um eine Wiederholung unwahrscheinlich zu machen? Welche Maß nahmen brauchen wir, um die von den Terroristen angekündigten weiteren Anschläge und Sabotageaktionen unwirksam oder unmöglich zu machen? Dieses Gesetz findet auf all diese Frage angemessene Antworten, ohne dass jemand garantieren kann, dass mit diesem Gesetz die Gefahren völlig ausgeräumt seien. Aber das kann ein Rechtsstaat nie versprechen.

Auch wenn uns der 11. September eine neue Form der Bedrohung vor Augen geführt hat, die besondere Maßnahmen erfordert, schlagen wir mit diesem Gesetz nicht über die Stränge. Wir bewahren unsere rechtsstaatlichen Grundsätze und werfen sie nicht leichtfertig über Bord. Das ist eine wohltuende, klare rechtsstaatliche Linie in dieser Gesetzgebung. Da unterscheiden wir uns - Kollege Wiefelspütz hat es angesprochen - vom Kurs mancher Sicherheitsgesetze in den Vereinigten Staaten oder in Großbritannien, wo man Sondergerichte schafft oder die Europäische Menschenrechtskonvention, wie dies auch Herr Marschewski will, kündigen möchte, um auch ohne Gerichtsurteil Personen festnehmen und gefangen halten zu können. Ich meine, wir sollten die gemeinsame Grundlage von Rechtsstaatlichkeit hier in Europa auch angesichts des Terrors nicht verlassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass aufgrund der Terroranschläge wir selbst zum Instrument der Abschaffung von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit in unseren Gesellschaften werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Der 11. September hat eine Dimension des internationalen Terrorismus offenbart, die besondere Maßnahmen notwendig macht, Maßnahmen, zu denen man unter normalen Umständen nicht die Hand reichen würde. Das bedeutet aber noch lange nicht Zustimmung zu jedweder Kompetenzerweiterung für Polizei und Geheimdienste. Das bedeutet auch nicht ein Ja zu ausufernden Ausweisungsmöglichkeiten für "irgendwie" des Terrorismus "möglicherweise" verdächtige Ausländer. In einem Rechtsstaat gilt: Der Verdacht ist Anlass für weitere Ermittlungen. Nur wenn man Belege hat, die die Aussage rechtfertigen "Das ist ein Terrorist", können die entsprechenden Sanktionen strafrechtlich wie ausländerrechtlich folgen - und nicht aufgrund einer womöglich falschen Verdächtigung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, hätten wir hier manche Anträge der Unionsfraktion oder des Bundesrates uneingeschränkt übernommen, wie Sie sich das gewünscht haben, Herr Kollege Marschewski, dann hätten wir in diesem Land tatsächlich ohne Not eine Einschränkung von Freiheitsrechten in Kauf nehmen müssen.

Dass auch die vier von der FDP mitregierten Länder im Bundesrat eine Verdachtsausweisung von Ausländern,

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

eine Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste ohne jede parlamentarische Kontrolle, ohne entsprechende Rechte für Betroffene wollen, das halte ich für einen sehr bedauerlichen Vorgang. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Ihre Landesminister sägen im Bundesrat gemeinsam mit dem Kollegen Beckstein an den Fundamenten des Rechtsstaates, während Sie hier zusammen mit dem Kollegen Möllemann "einen auf Bürgerrechte machen". Glaubwürdig ist diese Veranstaltung nicht. Ich glaube, Sie haben innenpolitisch den Kompass verloren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Dieter Wiefelspütz [SPD]: Herr Stadler, es ist ja entsetzlich! Wir werden noch ein paar Fragen stellen müssen!)

Ich will gar keinen Hehl daraus machen: Wir haben selbstverständlich nicht nur die Bedenken und Anregungen der Sachverständigen und Bürgerrechtler aus der Anhörung im Innenausschuss beherzigt, sondern sind auch vernünftigen Länderwünschen nachgekommen. Aber wenn wir einen Strich unter das ziehen, was wir vorgelegt haben, kann ich sagen: Der Gesetzentwurf - das ist auch die Meinung der SPD-Fraktion - ist nach der Anhörung noch um ein entscheidendes Stück besser geworden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Beispiel: Landesämter für Verfassungsschutz. Hier haben wir den Länderwünschen entsprochen und die Aufgabenerweiterung vorgenommen, aber nur unter den gleichen Kontrollmechanismen, die wir dem Bundesamt zumuten, und nur mit den entsprechenden Rechten der Betroffenen. Ich finde, das ist auch legitim so. Das Bundesamt und die Landesämter können auf gleicher Augenhöhe verhandeln und tätig werden. Das ist angemessen. Jede Sicherheitsmaßnahme muss auch rechtsstaatlich austariert werden.

Rechtsänderungen, die ein Horrorszenario für jeden Bürgerrechtler bedeutet hätten, sind in diesem Gesetz nicht Wahrheit geworden. Zum Beispiel gibt es die Vorermittlungskompetenz des BKA, die in der Diskussion war, nicht. Wir haben nur einige bürokratische Hürden abgebaut. Diese neuen Regelungen haben wir auch noch befristet, um sie nach fünf Jahren vernünftigerweise zu evaluieren.

Die Verdachtsausweisung von Ausländern ist nicht gekommen, sondern wir stellen darauf ab, dass Tatsachen belegen müssen, dass ein Ausländer einer Vereinigung angehört, die den Terrorismus unterstützt. Es gibt keinen großen Lausch- und Spähangriff für den Verfassungsschutz; aber wir haben unabweisbaren Eigenschutz für die Beauftragten und Mitarbeiter der Ämter vorgesehen, damit, wenn ihnen in der Aufgabenerfüllung ihres Dienstes Gefahren für Leib, Leben und Freiheit drohen, der entsprechende Schutz gewährt werden kann.

Wir haben keine uferlose Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz vorgenommen; aber wir haben bei den sicherheits- und verteidigungspolitisch wichtigen Einrichtungen entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz eine Übermittlung von und eine Warnung vor Sicherheitsrisiken auch an private Stellen ermöglicht.

Wir haben keine unkontrollierbaren Befugnisse für die Geheimdienste. Wir haben den Katalog von Auskunftsrechten des Verfassungsschutzes und der anderen Dienste erweitert. Gleichzeitig haben wir jedoch hinreichende parlamentarische Kontrollen und Mitteilungspflichten an die Betroffenen vorgesehen und deutliche rechtsstaatliche Grenzen gesetzt.

Wir haben im Passgesetz und im Gesetz über Personalausweise kein zusätzliches biometrisches Merkmal verankert, sondern uns für ein späteres Gesetzgebungsverfahren vorbehalten, darüber ausführlich und besonnen zu beraten. Aber schon heute haben wir vereinbart: Eine bundesweite Referenzdatei für diese biometrischen Merkmale - eine der größten Sorgen der Datenschützer bei diesem Thema -

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Wahnsinn! Riesige Sorgen!)

wird es nicht geben. Wir haben im Gesetzentwurf explizit vorgesehen, dass dies verboten ist.

Ich sage, durchaus stolz auf die rot-grüne Koalition und auf die Arbeit meiner Fraktion bei diesen Verhandlungen und den Beratungen im Ausschuss: Wir haben eine Reihe von problematischen Verschärfungen, die aus Ihrer Ecke kamen, verhindert. Bei der Herstellung von Sicherheit haben wir als Koalition einen klaren rechtsstaatlichen Kurs gewahrt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie haben im Innenausschuss ja einen ausführlichen, vierseitigen Antrag vorgelegt.

(Dr. Max Stadler [FDP]: Der war sehr gut!)

- Ja, er enthielt viele richtige und vernünftige Punkte. Ihr Antrag, den Sie heute vorlegen, ist auf eine halbe Seite zusammengeschrumpft. All Ihre Wünsche wurden von der Koalition erledigt, ohne dass wir Ihren Antrag überhaupt kannten. Bei der Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten machen Sie uns nichts vor. Da kann man sagen: Rot-Grün weiß, was Liberale wünschen.


Vizepräsidentin Petra Bläss: Herr Kollege Beck, gestatten Sie eine Frage der Kollegin Bonitz? - Das ist der Fall. Bitte.

Sylvia Bonitz (CDU/CSU): Herr Kollege, Sie als Mitglied der Koalition beteiligen sich daran, dass dieses Gesetzespaket jetzt im Eiltempo durch den Bundestag gejagt wird. Warum sperren Sie sich eigentlich dagegen, dass der Fingerabdruck in den Pass aufgenommen und dies in das Paket mit eingeführt wird?

(Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das ist eine gute Frage, Herr Beck!)


Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine gute Frage - auch deshalb, weil ich dadurch die Chance bekomme, ausführlich auf dieses Thema einzugehen.

Ich bin durchaus offen, was die Frage der Speicherung eines biometrischen Merkmals in Pass- und Personalausweispapieren zur Verbesserung der Identitätssicherung zwischen Passinhaber und Pass angeht. Bislang aber bestehen eigentlich keine großen Sorgen bei den Polizeibehörden - das haben Sie bei der Anhörung vom Chef des Bayerischen Landeskriminalamtes gehört -, dass es zu umfänglichen Fälschungen bei Pass- und Personalausweisdokumenten kommt. Hier müssen wir noch einmal genau nachschauen und das Gespräch mit den Sicherheitsfachleuten suchen.

Sollten wir aber ein zusätzliches biometrisches Merkmal einführen, dann bin ich dafür, dass wir dasjenige Merkmal nehmen, das zum einen die höchstmögliche Sicherheit bei der Identitätsfeststellung gewährleistet und zum anderen den geringstmöglichen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD - Dieter Wiefelspütz [SPD]: Das ist der Fingerabdruck! Genau, Herr Beck, Sie haben es begriffen!)

In keinem Fall aber will ich, dass diese Daten über eine Referenzdatei zu anderen Zwecken als zur Identitätssicherung von Passinhaber und Pass verwendet werden.

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Dann müsstet ihr auch das Foto herausnehmen!)

Zu einem weiteren Punkt, den man bei einem solchen Verfahren bedenken muss - denn schließlich geht es auch darum, dass wir als Politiker nicht leichtfertig Steuergelder, die uns anvertraut sind, ausgeben -: Eine solche Maßnahme der biometrischen Merkmalsspeicherung macht meines Erachtens als Investition nur dann Sinn, wenn wir sie im gesamten Schengen-Raum einheitlich tätigen. Denn stellen wir uns vor: Die Franzosen entscheiden sich für die Handbiometrie, die Belgier entscheiden sich für die Gesichtsbiometrie und wir nehmen nach Ihrem Vorschlag den Fingerabdruck. Dann können die Pässe vom jeweils anderen nicht gelesen werden, weil unterschiedliche Lesegeräte benötigt werden. Das wäre eine totale Fehlinvestition. In solchen Fragen sollten wir die europaweite Abstimmung suchen.

Sie wissen auch: Allein die Einführung der Passdokumente dauert nicht nur zehn Jahre, sondern kostet auch 5 Milliarden DM. Bis dahin haben Sie noch kein einziges Gerät zum Lesen der Pässe und zum Vergleichen des Passes mit dem Passinhaber angeschafft. Das kostet dann noch einmal 5 Milliarden DM, will man eine hinreichende Kontrolldichte organisieren. Insofern hat das Parlament, so meine ich, die Verantwortung, dass eine solche Investition in Ruhe und Besonnenheit erwogen und über diese Frage erst dann entschieden wird, wenn man sich schlau gemacht hat über die technischen und datenschutzrechtlichen Implikationen.

(Walter Hirche [FDP]: Können Sie nicht etwas ausführlicher antworten und das dann wiederholen?)

Welchen Weg wir gehen werden, das werden wir in der Koalition, mit Ihnen und, wie ich hoffe, den europäischen Partnern diskutieren. Eine solche Diskussion, will man sie vernünftig führen, hätten wir bis heute nicht abschließen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Abg. Sylvia Bonitz [CDU/CSU] meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage)


Vizepräsidentin Petra Bläss: Die Antwort war äußerst ausführlich. Frau Kollegin Bonitz, ich würde Sie bitten - auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit -, auf Ihre zweite Frage zu verzichten.

(Sylvia Bonitz [CDU/CSU]: Wenn der Redner Sie zulässt?)

- Ich denke, die Antwort war ausführlich genug.


Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist die Präsidentin, die das Wort erteilt.

Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich glaube, die Stimmung im Haus ist eindeutig.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut.

Vizepräsidentin Petra Bläss: Ich danke für Ihre Rücksichtnahme.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum Schluss: Die einzige Kritik, die von der Opposition geblieben ist, war: Es geht ein bisschen zu schnell. In der Tat: Wir haben ein zügiges Beratungsverfahren wählen müssen, weil die Bundesländer, von denen heute leider kein Vertreter da ist, gewünscht haben, dass der Entwurf am 20. Dezember in den Bundesrat kommt. Das heißt, dass wir diese Woche fertig werden müssen. Vergnügen macht dies für uns als Parlamentarier nicht. Wir alle wollen sorgfältig beraten. Ich verstehe jeden, der dabei ein bisschen grummelt. Das hätten wir in der Opposition auch getan.

Hätten wir jetzt aber lange gewartet, dann hätten Sie einfach eine andere Karte mit Kritik aus Ihrer Schachtel gezaubert. Dann hätten Sie gesagt: Diese Koalition lässt sich angesichts der terroristischen Bedrohung endlos Zeit, hat interne Schwierigkeiten und ist sicherheitspolitisch nicht handlungsfähig, um die Sicherheit unseres Landes ist es schlecht bestellt.

Die Tatsache, dass wir ein bisschen schneller lesen und arbeiten müssen, als es Parlamentarier normalerweise tun, ist das geringere Problem. Ich finde es gut, dass wir dieses Gesetz über die Bühne gebracht haben. Die Tatsache, dass Sie Ihren Antrag in der Sache zurückgezogen haben, hat gezeigt, dass wir die notwendige Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit geschafft haben. Wir haben unsere Handlungsfähigkeit bewiesen. Es ist ein gutes Gesetz.

Rutschen Sie alle zusammen sicher ins Jahr 2002.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

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Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 202. Sitzung vom 14.12.2001 (Plenarprotokoll 14/209).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus [Terrorismusbekämpfungsgesetz] (14.12.2001), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2001/rede_beck_1214.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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