Beschluss des 17. Parteitages von Bündnis 90/Die Grünen in
Rostock zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus
vom 24./25. November 2001
Der Deutsche Bundestag hat am 16.11.2001 mit der Mehrheit von 336 Stimmen
beschlossen, dem Einsatz deutscher
bewaffneter Kräfte im von der UNO mandatierten Kampf gegen den internationalen
Terrorismus zuzustimmen und zugleich dem Bundeskanzler das Vertrauen auszusprechen. Um die
rot-grüne Koalition nicht in dieser Abstimmung scheitern zu lassen, stimmten mehrere
bündnisgrüne Abgeordnete zu, auch wenn sie das Mandat ablehnten. Vier grüne
Nein-Stimmen brachten einen Widerspruch zum Ausdruck, den mehr als vier Abgeordnete
teilten. Die Mehrheit unserer Bundestagsfraktion stimmte aus der Sache heraus zu. Dies
hatte der Bundesvorstand empfohlen,
nachdem es gelungen war, die vom Parteirat am 12.11.2001 formulierten Voraussetzungen für
eine solche Zustimmung durchzusetzen und in einem gemeinsamen rot-grünen
Entschließungsantrag des Bundestages zentrale politische Ziele des Kampfes gegen den
internationalen Terrorismus festzuschreiben.
Daß der Kanzler die Abstimmung über die Bereitstellung von Bundeswehreinheiten mit der
Vertrauensfrage verband, war nach der Verfassung
möglich, aber weder unvermeidlich noch in der Wirkung Vertrauen fördernd. Es nicht nur
von sehr vielen in unserer Partei, sondern auch von einem großen Teil der Bevölkerung
als Zumutung empfunden worden. Hätte es zwei getrennte Abstimmungen gegeben, wäre die
Vertrauensfrage trotz der zur Sache vorhandenen Positionsunterschiede von unserer Fraktion
einstimmig und einhellig bejaht worden.
Der Bundestagsbeschluß bedeutet
nicht nur die Bereitstellung zum Einsatz deutscher Soldaten im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus, sondern zugleich eine Einschränkung und Beschränkung. Die
Bundesregierung wurde nicht ermächtigt zur Beteiligung an Luftangriffen, zum Einsatz von
Bodentruppen, obwohl es wenigstens zu Letzterem Vorstöße aus der Bundeswehr gab. Gegen
einen Einsatz im Irak, in Somalia oder anderen Ländern über Afghanistan hinaus gibt es
eine wirksame Sperre. Das vom Bundestag beschlossene Mandat erlaubt der Bundesregierung,
Sanitätskräfte zur Rettung verwundeter Zivilisten und Soldaten einzusetzen,
Lufttransporteinheiten zum Transport ziviler Hilfsgüter und militärischer Geräte,
Fuchsspürpanzer zum defensiven Aufspüren von ABC-Waffen, Marineeinheiten zum Schutz
ziviler Seeschifffahrt am Horn von Afrika und 100 Mann Spezialkräfte, die Zugriffe
ausführen können, um identifizierte mutmaßliche Täter dingfest zu machen und vor
Gericht zu bringen. Es geht um humanitäre, um Defensiv- und Schutzfähigkeiten und
polizeiähnliche Aufgaben. Dies entspricht den Maßstäben, die der Länderrat beschlossen
hat. Repressive Mittel sollen nur eingesetzt werden unter Einbindung in ein politisches
Konzept, unter dem Grundsatz der Zielgerichtetheit und Verhältnismäßigkeit, in
Übereinstimmung mit der Charta und den
Beschlüssen der UNO einschließlich des Rechts auf Selbstverteidigung und unter
Vermeidung eines "Kampfes der Kulturen". Wir begrüßen, daß die
Bundestagsfraktion Präzisierungen und Klarstellungen zu dem Mandat durchgesetzt hat. Das
gilt für den Täterbezug, für die polizeilichmilitärische Verwendung der
Spezialkräfte, für örtliche Beschränkung des Einsatzes. Es gilt auch für die
Berichterstattungspflicht. Dadurch ist es dem Bundestag möglich, sein
verfassungsmäßiges Recht zur Selbstbefassung mit der weiteren Mandatsgestaltung wirksam
auszuüben. Angesichts der Brisanz dieses Militäreinsatzes ist eine transparente
Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit absolut notwendig. Der bisherige Umgang
mit den internationalen Medien ist äußerst unbefriedigend: Einsatzziele werden nicht
genannt, die Öffentlichkeit wird nur unregelmäßig und bruchstückhaft informiert. Die
Medien werden von beiden Seiten als Propagandamittel eingesetzt. Von den
Informationsdefiziten der USA und Großbritannien sind nicht nur die weltweiten Medien
betroffen sondern auch die nationalen Regierungen und Parlamente der
NATO-Mitgliedsländer. Diese polarisierende Informationspolitik ist nicht geeignet ein
gleichberechtigtes multilaterales Bündnis gegen den Terror aufzubauen.
Da sich die Lage in Afghanistan sieben Wochen nach Beginn der militärischen Angriffe der
USA und Großbritanniens gegen Al Quaida und Taliban für die Menschen positiv entwickelt,
wächst die Hoffnung, daß nun in Afghanistan und darüber hinaus politische Lösungen
mehr ins Zentrum rücken. Zum ersten Mal seit Jahren besteht die Chance, die wegen Dürre,
Bürgerkrieg und Taliban-Regime schlimme humanitäre Situation grundlegend zu verbessern.
Wir haben kritisiert, dass im Krieg eine große Zahl unbeteiligter Zivilisten und zivile
Einrichtungen von Bomben und Raketen getroffen wurden. Nicht nur viel zusätzliches Leid,
Tod und Zerstörung sind die Folge, sondern auch neuer Hass und Bereitschaft zu Gewalt,
die neue politische Probleme schaffen. Eine wirksame Eindämmung terroristischer Gewalt
wird dadurch schwieriger. Ein großer Teil der Grüne Partei, Kreis- und Landesverbände,
halten dies für falsch und haben dagegen votiert. Aus Sorge vor einer drohenden
humanitären Katastrophe und vor den Rückwirkungen eines militärischen Vorgehens, das
infolge der Bombardements immer mehr zivile Opfer forderte, in der islamischen Welt sowie
aus scharfer Kritik insbesondere am Einsatz international geächteter Streubomben haben
wir die USA mehrfach offen kritisiert. Genau so offen nehmen wir jetzt zur Kenntnis, daß
der weitgehende Sturz der Taliban nun ermöglicht, den Großteil der Bevölkerung wirksam
humanitär zu versorgen und mit dem Neuaufbau des Landes zu beginnen.
Die in der kommenden Woche in Bonn stattfindende Afghanistan-Konferenz der UNO soll eine
tragfähige, alle Ethnien einschließende NachTaliban-Lösung eröffnen, da eine
einseitige Dominanz der Nord-Allianz den Frieden nicht sichern kann. Mit der Wahl des
Tagungsortes anerkennt die UNO die besondere, positive Rolle, die Deutschland und
insbesondere Außenminister Joschka Fischer bei der Arbeit an einer politischen Lösung
für das geschundene Land spielen.
In dem vom Bundestag verabschiedeten Entschließungsantrag haben die vom grünen
Länderrat im Oktober formulierten politischen Ziele im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus ihren Niederschlag gefunden. Diese Entschließung ist geprägt von der
Einsicht, daß der Kampf gegen den Terrorismus nicht allein und auch nicht überwiegend
militärisch zu gewinnen ist. Er kann nur gelingen, "wenn vor allem auch politische,
ökonomische und humanitäre Maßnahmen ergriffen werden". Der Bundestag fordert eine
Verstärkung der Anstrengungen, um lang schwelende Regionalkonflikte zu lösen. Er spricht
sich für eine konsequente zivile Konfliktbearbeitung und Konfliktprävention aus. Er
verlangt, "den Ausgleich zwischen Arm und Reich ins Zentrum einer globalen
Friedenspolitik zu Rücken". Er bekennt sich zum Dialog zwischen den Kulturen und mit
den Religionen als Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben in multikulturellen
Gesellschaften. Bündnis 90/Die Grünen erwarten, daß diesen Selbstverpflichtungen nun
Taten folgen. Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert dafür zu sorgen, daß insbesondere
die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, damit gemeinsam mit der FAO ein
gemeinsamer Fonds zur Stärkung ländlicher Räume in den ärmsten Regionen der Welt
aufgelegt und gemeinsam mit dem World Food Program die Hilfe für die notleidenden
Menschen in Afghanistan und angrenzenden Ländern deutlich aufgestockt werden; damit
wirklich substantielle Hilfe für den Wiederaufbau in Afghanistan geleistet werden kann;
damit nach langen Jahren endlich das vereinbarte Ziel schrittweise umgesetzt wird, 0,7%
des BIP für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen; damit bei der Konferenz
"Financing for Development" im März 2002 oder beim Johannesburg-Gipfel im
September Fortschritte in der Armutsbekämpfung gemacht werden.
Insgesamt kommt die Bundesdelegiertenkonferenz zu folgender Bewertung der
Bundestagsabstimmung. Wir respektieren ausdrücklich, daß unsere Abgeordneten in dieser
Entscheidung, die Gewissensfragen genau so berührt wie politische Grundsatzfragen, zu
unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Niemand hat sich die Entscheidung leicht gemacht. Wir
akzeptieren, daß unsere Abgeordneten mehrheitlich der Bereitstellung von Einheiten der
Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zugestimmt haben. Wir halten es
für richtig, daß die vorhandene Kritik an dem Einsatz, die in unserer Partei ihren Platz
hat, in der Abstimmung zum Ausdruck gebracht wurde. Wir begrüßen, daß von der
Bundestagsfraktion gemeinsam zivile Prioritäten im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus voran gebracht wurden.
Der Parteitag könnte, selbst wenn er wollte, den Bundestagsbeschluß nicht rückgängig
machen oder aufheben. Aber auch angesichts der dramatisch veränderten Lage in Afghanistan
ist es möglich, den Krieg zu beenden. Bündnisgrüne setzen sich dafür ein, dass die
bereitgestellten Bundeswehrsoldaten nur im Rahmen der Erfüllung des beschlossenen Mandats
herangezogen werden, sei es zu humanitären Aufgaben wie Hilfe für Verletzte, sei es zum
Transport von Versorgungsgütern und Seeüberwachung zum Schutz der zivilen Seefahrt, sei
es durch Einsatz der Spezialkräfte zu gewaltsamen polizeiartigen Einsätzen, um
mutmaßliche Terroristen zur Verantwortung zu ziehen und vor einen internationalen
Strafgerichtshof zu bringen. Bündnisgrüne wollen nicht, dass der Krieg auf andere
Länder, etwa im Nahen und Mittleren Osten ausgeweitet wird. Das heißt insbesondere auch,
dass in Ländern außerhalb Afghanistans, in denen es derzeit keine Regierung -gibt, wie
Somalia, deutsche bewaffnete Kräfte nicht ohne Befassung des Deutschen Bundestages
eingesetzt werden, wie in der Protokollerklärung
zugesagt ist. Wir fordern unsere Mandatsträger auf, ihr Möglichstes zu tun, um diese
Vorstellungen in der Politik der nächsten Monate und Jahre umzusetzen.
Bündnis 90/Die Grünen bleiben auch der pazifistischen Tradition verpflichtet und
verbunden.
Es ist gut, daß die Bundestagsfraktion einen Weg fand, die Entscheidung in der Sache, die
Freiheit der Kritik und eine klare Entscheidung für die Koalition zu verbinden. Wir
würdigen die Haltung aller, die das mit ermöglicht haben, obwohl sie persönlich anderer
Meinung gewesen sein mögen. Unsere Antwort auf die Frage nach der Koalition ist
eindeutig: Bündnis 90/Die Grünen wollen die rot-grüne Koalition fortsetzen, weil sie
gut ist für die Menschen und für dieses Land. Der SPD sagen wir: Wir sind ein fairer
Partner und wir erwarten faire Partnerschaft. Die rot-grüne Koalition hat Erfolge
aufzuweisen, die von Klimaschutzprogramm und Energiewende über das Einleiten der
Agrarwende, Staatsangehörigkeitsrecht und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bis
zu unseren jüngsten Erfolgen beim Bundesnaturschutzgesetz und der Einwanderungspolitik
reichen. Wir Grüne können selbstbewußt sagen: vieles von dem, das der Kanzler bei
seinem Parteitag als Erfolg gefeiert hat, bis hin zur Haushalts- und Steuerpolitik, hätte
es ohne uns nicht gegeben. Ebenso wichtig wie die bisherigen Erfolge ist, was wir noch
vorhaben. In der laufenden Legislaturperiode wollen wir noch das Atom-Ausstiegsgesetz
beschließen, die Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung
erreichen, ethische Grenzziehungen bei den Entscheidungen zur Gentechnik sichern und
zusätzliche grüne Anstöße für eine energischere Politik gegen die
Massenerwerbslosigkeit setzen. Wir haben noch viel vor. Nur mit uns Grünen wird es die
Umsetzung des Atomausstiegs und aktive Klimapolitik samt Fortentwicklung der Ökosteuer,
die Abschaffung der Wehrpflicht, die Verkehrswende und Lärmbekämpfung, mehr Geld für
Kinder und ihre Bildung, die Durchsetzung der Agrarwende und die Neuordnung der sozialen
Sicherung mit Einführung einer Grundsicherung geben.
Doch auch aus außenpolitischer Verantwortung wollen wir dieses Land nicht der heutigen
Opposition überlassen. Grüne Außenpolitik setzt auf eigenständige Perspektiven. Sie
setzt auf eine neue Friedenspolitik für das 21. Jahrhundert. Diese zeichnet sich dadurch
aus, daß sie angesichts der Gefahren privatisierter Gewalt die Stärkung der UNO, die
Universalität der Menschenrechte, Gewaltprävention und zivile Konfliktbearbeitung sowie
die Geltung des Rechts in den internationalen Beziehungen ins Zentrum rückt. Wir wissen,
daß sich Gewalt als ultima ratio leider nicht immer ausschließen läßt. Wir anerkennen
das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51
der Charta der UNO. Die Bundeswehr darf aber
nicht im Kontext klassischer Interventionen eingesetzt werden. Dagegen kann sich die
Bundeswehr an internationalen Einsätzen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Friedens,
die mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt werden, beteiligen. Bündnis
90/Die Grünen bleiben eine militärkritische Partei mit hoher Friedenskompetenz.
Grüne Außenpolitik setzt sich auch ein für eine andere, positive Gestaltung der
Globalisierung. Es gilt, neue internationale Ordnungsstrukturen zu schaffen, die der
wirtschaftlichen Globalisierung ökologische, soziale und menschenrechtliche Leitplanken
setzen. Eine internationale Strukturpolitik ist dafür notwendig.
Grüne Außenpolitik setzt auf die Stärkung Europas, auf machtpolitische
Selbstbeschränkung und internationale Einbindung statt auf machtpolitische Sonderwege,
auf Hegemonie oder auf Nationalismus. Grüne Außenpolitik setzt im transatlantischen
Verhältnis auf enge und gute Beziehungen zu den USA. Bei allen Differenzen und
Auseinandersetzungen setzen wir auf die freundschaftliche Haltung der kritischen
Solidarität.
Wir Grüne folgen der Vision einer Völkergemeinschaft weltoffener Demokratien. Die
weltweite Betroffenheit, die durch die terroristische Gewalt des 11. September ausgelöst
wurde, hat deutlich gemacht, wie sehr die Welt, in der wir leben, real zu einer
Weltgesellschaft zusammenwächst. Mit unserem Einsatz für die Förderung von
Menschenrechten, Demokratie, Toleranz und internationaler Gerechtigkeit tragen wir dazu
bei, dem Terrorismus den Boden zu entziehen. Wir setzen auf die Perspektive einen
"Weltinnenpolitik" mit der Eingrenzung der Gewalt durch internationale
Herrschaft des Rechts. Der gemeinsame Kampf der Staaten und Völker gegen den Terrorismus
bietet die Chance, neben dem Selbstverteidigungsrecht der Entwicklung internationalen
Rechts einschließlich entsprechender Sanktionsgewalt ein erhöhtes Gewicht einzuräumen.
Wenn terroristische Aggressoren nicht nur Feinde eines Staates oder Bündnisses sind,
sondern der gesamten internationalen Gemeinschaft, dann wird es langfristig möglich sein,
sie als Verbrecherorganisationen einem zu schaffenden globalen Rechtssystem zuzuführen.
Wir setzen uns mit dieser Perspektive dafür ein, das internationale Recht systematisch
weiter zu stärken. Dazu gehört, daß alle Staaten dem Internationalen Strafgerichtshof
beitreten, wie es Joschka Fischer vor der UNO-Generalversammlung auch von den USA
gefordert hat.
Es gehört auch zur unverzichtbaren Rolle unserer Partei in der rot-grünen Außenpolitik,
klar für Positionen einzutreten, die beim SPD-Parteitag noch nicht einmal zur Abstimmung
gestellt wurden: Unsere Solidarität ist nicht gleichbedeutend mit bedingungsloser
Unterstützung der US-Militärstrategie. Wir lehnen insbesondere den Einsatz von
Streubomben auch bei diesem Kampf gegen den internationalen Terrorismus ab. Die
Verhältnismäßigkeit muß gewährleistet sein; der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Wir wollen den Einsatz von Massenvernichtungswaffen auch weiterhin eindeutig
ausgeschlossen sehen. Es darf keine Eskalationsstrategie geben. Das Völkerrecht deckt
Rache nicht ab. Die Koalition gegen den Terrorismus muß auch eine Koalition für
Humanität sein. Wir halten den gezielten Zugriff auf die mutmaßlichen Täter des 11.
September für richtig und nötig, wollen sie aber vor ein internationales Strafgericht
gestellt und nicht liquidiert sehen. Es geht nicht um Krieg gegen ein Land, eine Kultur
oder eine Religion. Wir bleiben dabei: Die USA verdienen unsere Solidarität, denn sie
wurden angegriffen. Die terroristische Bedrohung der USA und anderer Staaten, auch der
Bundesrepublik, hat mit dem 11.9.2001 nicht aufgehört, sondern hält an. Wir stehen in
der Verantwortung, bestmöglich für den Schutz der Bevölkerung, der internationalen
Sicherheit und den Frieden sowie den Erhalt der offenen Gesellschaft zu sorgen. Wir sind
bereit, dies im Rahmen einer breiten internationalen Koalition gegen den Terrorismus zu
tun. Verantwortung aber gibt es nicht ohne Eigenständigkeit. Deshalb sind wir für
kritische Solidarität. Deshalb treten wir dafür ein, die rechtsstaatliche Demokratie so
zu verteidigen, daß nicht ihre eigenen Prinzipien dabei verletzt werden.
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