Resolution des UN-Sicherheitsrats 1194
bezüglich Forderung an Irak zur Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Sonderkommission und der IAEO

vom 9. September 1998


Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf alle seine früheren einschlägigen Resolutionen, insbesondere seine Resolutionen 687 (1991) vom 3. April 1991, 707 (1991) vom 15. August 1991, 715 (1991) vom 11. Oktober 1991, 1060 (1996) vom 12. Juni 1996, 1115 (1997) vom 21. Juni 1997 und 1154 (1998) vom 2. März 1998,

Kenntnis nehmend von dem am 5. August 1998 bekanntgegebenen Beschluß Iraks, die Zusammenarbeit mit der Sonderkommission der Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) bei allen Abrüstungstätigkeiten zu suspendieren und die laufenden Überwachungs- und Verifikationstätigkeiten an den gemeldeten Standorten einzuschränken, und/oder von den Maßnahmen zur Durchführung des genannten Beschlusses,

betonend, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Änderung der in Abschnitt F der Resolution 687 (1991) genannten Maßnahmen nicht gegeben sind,

unter Hinweis auf das Schreiben des Exekutivvorsitzenden der Sonderkommission vom 12. August 1998 an den Präsidenten des Sicherheitsrats (S/1998/767), worin dem Rat gemeldet wurde, daß Irak alle Abrüstungstätigkeiten der Sonderkommission unterbunden und die Rechte der Kommission zur Durchführung ihrer Überwachungsmaßnahmen beschränkt hat,

sowie unter Hinweis auf das Schreiben des Generaldirektors der IAEO vom 11. August 1998 an den Präsidenten des Sicherheitsrats (S/1998/766), worin die Weigerung Iraks, bei Untersuchungen seines geheimen Nuklearprogramms zu kooperieren, und die sonstigen Zugangsbeschränkungen gemeldet wurden, die Irak dem laufenden Überwachungs- und Verifikationsprogramm der IAEO auferlegt hat,

Kenntnis nehmend von den Schreiben des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 18. August 1998 an den Exekutivvorsitzenden der Sonderkommission und an den Generaldirektor der IAEO (S/1998/769, S/1998/768), in denen diesen Organisationen die volle Unterstützung des Sicherheitsrats bei der Wahrnehmung des gesamten Spektrums ihrer mandatsmäßigen Tätigkeiten, einschließlich der Inspektionen, bekundet wird,

unter Hinweis auf die von dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Iraks und dem Generalsekretär am 23. Februar 1998 unterzeichnete Vereinbarung (S/1998/166), in der Irak seine Zusage wiederholt hat, mit der Sonderkommission und der IAEO voll zusammenzuarbeiten,

feststellend, daß die Bekanntgabe des Beschlusses Iraks vom 5. August 1998 im Anschluß an einen Zeitraum verstärkter Kooperation und einige seit der Unterzeichnung der Vereinbarung erzielte greifbare Fortschritte erfolgt ist,

erneut erklärend, daß er beabsichtigt, auf künftige Fortschritte im Abrüstungsprozeß wohlwollend zu reagieren, und in Bekräftigung seiner Entschlossenheit zur umfassenden Durchführung seiner Resolutionen, insbesondere der Resolution 687 (1991),

entschlossen, die uneingeschränkte Einhaltung der Verpflichtungen aufgrund aller früheren Resolutionen, insbesondere der Resolutionen 687 (1991), 707 (1991), 715 (1991), 1060 (1996), 1115 (1997) und 1154 (1998), durch Irak sicherzustellen, wonach der Sonderkommission und der IAEO sofortiger, bedingungsloser und uneingeschränkter Zugang zu allen Standorten zu gewähren ist, die sie zu inspizieren wünschen, und wonach der Sonderkommission und der IAEO jede erforderliche Zusammenarbeit zu gewähren ist, damit sie ihr jeweiliges Mandat aufgrund dieser Resolutionen erfüllen können,

betonend, daß jeder Versuch Iraks, den Zugang zu Standorten zu untersagen oder die erforderliche Zusammenarbeit zu verweigern, unannehmbar ist,

mit dem Ausdruck seiner Bereitschaft, im Rahmen einer umfassenden Überprüfung die Befolgung der Verpflichtungen Iraks aus allen einschlägigen Resolutionen zu prüfen, sobald Irak seinen genannten Beschluß rückgängig gemacht und gezeigt hat, daß es bereit ist, alle seine Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere auch in bezug auf Abrüstungsfragen, indem es die volle Zusammenarbeit mit der Sonderkommission und der IAEO im Einklang mit der Vereinbarung, die sich der Rat in seiner Resolution 1154 (1998) zu eigen gemacht hat, wiederaufnimmt, und in dieser Hinsicht mit Genugtuung über den Vorschlag des Generalsekretärs, eine solche umfassende Überprüfung durchzuführen, und mit der Bitte an den Generalsekretär, seine diesbezüglichen Auffassungen bekanntzugeben,

in Bekräftigung des Eintretens aller Mitgliedstaaten für die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit Kuwaits und Iraks,

tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,

1. verurteilt den Beschluß Iraks vom 5. August 1998, die Zusammenarbeit mit der Sonderkommission und der IAEO zu suspendieren, was einen völlig unannehmbaren Verstoß gegen seine Verpflichtungen aufgrund der Resolutionen 687 (1991), 707 (1991), 715 (1991), 1060 (1996), 1115 (1997) und 1154 (1998) und der am 23. Februar 1998 von dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten Iraks und dem Generalsekretär unterzeichneten Vereinbarung darstellt;

2. verlangt, daß Irak diesen seinen Beschluß rückgängig macht und mit der Sonderkommission und der IAEO gemäß seinen Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen Resolutionen und der Vereinbarung voll zusammenarbeitet und den Dialog mit der Sonderkommission und der IAEO sofort wiederaufnimmt;

3. beschließt, die für Oktober 1998 vorgesehene Überprüfung gemäß den Ziffern 21 und 28 der Resolution 687 (1991) nicht durchzuführen und keine weiteren derartigen Überprüfungen durchzuführen, bis Irak seinen genannten Beschluß vom 5. August 1998 rückgängig macht und die Sonderkommission und die IAEO dem Rat berichten, daß sie aus ihrer Sicht in der Lage gewesen sind, das gesamte Spektrum der in ihren Mandaten vorgesehenen Tätigkeiten, einschließlich der Inspektionen, durchzuführen;

4. bekräftigt seine volle Unterstützung für die Bemühungen der Sonderkommission und der IAEO, die Durchführung ihrer Mandate nach den einschlägigen Resolutionen des Rates sicherzustellen;

5. bekräftigt seine volle Unterstützung für die Bemühungen des Generalsekretärs, Irak zur Rückgängigmachung seines genannten Beschlusses zu veranlassen;

6. bekräftigt seine Absicht, nach den einschlägigen Bestimmungen der Resolution 687 (1991) über die Dauer der in der Resolution genannten Verbote zu handeln, und stellt fest, daß Irak dadurch, daß es seinen einschlägigen Verpflichtungen bisher nicht nachgekommen ist, den Zeitpunkt verzögert hat, zu dem der Rat dies tun kann;

7. beschließt, mit der Angelegenheit befaßt zu bleiben.


Auf der 3924. Sitzung des Sicherheitsrats verabschiedet.

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Vereinte Nationen, Resolution 1194 vom 09.09.1998.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1194 (09.09.1998), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/in/1998/res_un-sicherheitsrat_1194.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Resolution des UN-Sicherheitsrats 707 [bezüglich Offenlegung der Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen durch Irak sowie Inspektionen durch UNSCOM und IAEO] (15.08.1991)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 986 [bezüglich Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre Zwecke] (14.04.1995)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1051 [bezüglich Billigung von Bestimmungen für den Aus- und Einfuhr-Überwachungsmechanismus für Irak] (27.03.1996)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1060 [bezüglich Mißbilligung der Verweigerung des Zugangs der Sonderkommission zu bestimmten Standorten durch irakische Behörden] (12.06.1996)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1115 [bezüglich Verurteilung der Nichtkooperation mit der Sonderkommission durch Irak] (21.06.1997)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1134 [bezüglich Verurteilung der Nichtkooperation mit der Sonderkommission durch Irak] (23.10.1997)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1137 [bezüglich Verurteilung der fortgesetzten Verstöße gegen die geltenden UN-Resolutionen durch Irak] (12.11.1997)
Erklärung des UN-Sicherheitsrats zur Situation zwischen Irak und Kuwait (14.01.1998)
Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Republik Irak (23.02.1998)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1154 [bezüglich Billigung der Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung Iraks über die Inspektionen, insbesondere der Präsidentenanlagen und Androhung "schwerster Konsequenzen" für Irak] (02.03.1998)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1158 [bezüglich Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre Zwecke] (25.03.1998)
Erklärung des UN-Sicherheitsrats zur Situation zwischen Irak und Kuwait (14.05.1998)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1175 [bezüglich Erleichterungen für die Ausfuhr von Erdöl aus Irak sowie einen Verteilungsplan] (19.06.1998)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1205 [bezüglich Verurteilung der Einstellung der Kooperation mit der Sonderkommission durch Irak] (05.11.1998)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1210 [bezüglich Erleichterungen für die Ausfuhr von Erdöl aus Irak sowie einen Verteilungsplan] (24.11.1998)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1242 [bezüglich Verlängerung des Programms zur Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre Zwecke] (21.05.1999)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1266 [bezüglich Erhöhung der zu erzielenden Erlöse aus dem Programm zur Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre Zwecke] (04.10.1999)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1284 [bezüglich Wiederaufnahme der Inspektionstätigkeit in Irak sowie Schaffung der neuen Inspektionsgruppe UNMOVIK] (17.12.1999)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1441 [bezüglich eines verschärften Inspektionsregimes gegen Irak] (08.11.2002)
Schreiben des Außenministers Iraks Nadschi Sabri an den UN-Generalsekretär Kofi Annan (13.11.2002)
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1443 [bezüglich der Verlängerung des Programms zur Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre Zwecke um 9 Tage] (25.11.2002)


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »International - Ausland« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.03.2004
Copyright © 2003-2004 documentArchiv.de