Erklärung des UN-Sicherheitsrats
zur Situation zwischen Irak und Kuwait

verabschiedet auf der 3848. Sitzung des Sicherheitsrats
am 14. Januar 1998



Der Sicherheitsrat mißbilligt die Erklärung des irakischen Regierungssprechers vom 12. Januar 1998 sowie Iraks darauffolgende Nichterfüllung seiner Verpflichtung, der Sonderkommission uneingeschränkten, bedingungslosen und sofortigen Zugang zu allen Standorten zu gewähren. Der Rat stellt fest, daß dieses Versäumnis nicht hingenommen werden kann und einen eindeutigen Verstoß gegen die einschlägigen Resolutionen darstellt.

Der Sicherheitsrat erinnert an die Erklärung seines Präsidenten vom 29. Oktober 1997 (S/PRST/1997/49), worin der Rat den Beschluß der Regierung Iraks verurteilte, die Bedingungen für die Einhaltung ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Sonderkommission diktieren zu wollen.

Der Sicherheitsrat wiederholt seine in Resolution 1137 (1997) aufgestellte Forderung, daß Irak mit der Sonderkommission voll und sofort ohne Bedingungen oder Einschränkungen im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen, die den Maßstab für die Einhaltung der Verpflichtungen Iraks bilden, zusammenarbeitet.

Der Sicherheitsrat bekundet seine volle Unterstützung für die Sonderkommission und ihren Exekutivvorsitzenden, insbesondere bei dessen bevorstehender Reise nach Irak zur Fortsetzung seiner Gespräche mit Vertretern der Regierung Iraks, mit dem Ziel, die volle Durchführung der einschlägigen Resolutionen zu erreichen und die Wirksamkeit und Effizienz der Tätigkeit der Sonderkommission zu diesem Zweck zu steigern. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat an die Erklärungen seines Präsidenten vom 3. Dezember 1997 (S/PRST/1997/54) und vom 22. Dezember 1997 (S/PRST/1997/56) und ermutigt zur Fortsetzung der Anstrengungen, über die ihm der Exekutivvorsitzende Bericht erstattet hat.

Der Sicherheitsrat ersucht den Exekutivvorsitzenden, ihn so bald wie möglich nach Stattfinden der Gespräche ausführlichst über deren Inhalt zu unterrichten, damit der Rat nach Bedarf eine angemessene Reaktion auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen beschließen kann.

Der Sicherheitsrat wird mit der Angelegenheit befaßt bleiben.

 

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Quelle: Vereinte Nationen, S/PRST/1998/1.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erklärung des UN-Sicherheitsrats zur Situation zwischen Irak und Kuwait (14.01.1998), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/in/1998/ekl_un-sicherheitsrat_1.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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