Resolution des UN-Sicherheitsrats 1275
bezüglich Verlängerung des Programms zur Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre
Zwecke
vom 19. November 1999
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine Resolutionen 1242
(1999) vom 21. Mai 1999 und 1266 (1999) vom
4. Oktober 1999,
tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
1. beschließt, den in den Ziffern 1, 2 und 8 der Resolution 1242 (1999) und in Ziffer 1 der Resolution 1266 (1999) genannten Zeitraum bis zum 4.
Dezember 1999 zu verlängern;
2. beschließt, mit der Angelegenheit befaßt zu bleiben.
Auf der 4070. Sitzung des Sicherheitsrats verabschiedet.
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