Protokollerklärung zum Antrag der Bundesregierung auf Einsatz
bewaffneter deutscher Streitkräfte vom 7. November 2001
vom 15.11.2001
Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag und den beteiligten
Ausschüssen kontinuierliche Unterrichtung über alle den Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte im Rahmen dieses Mandats betreffende Fragen zu. Spätestens nach der Hälfte
des in Ziffer 4 des Antrags der Bundesregierung genannten
Zeitraums wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden
Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen.
Zu Ziffer 3 des Antrags stellt die Bundesregierung klar,
dass die dort genannten Operationsziele sich allein gegen das terroristische Netzwerk Bin
Ladens, Al Quaida, und diejenigen, die es beherbergen oder unterstützen, richten.
Für den Fall einer wesentlichen Abweichung der zahlenmäßigen Aufgliederung der
eingesetzten bewaffneten deutschen Streitkräfte von den in Ziffer 5 des Antrags genannten Werten wird die
Bundesregierung die Fraktionen oder - in Sitzungswochen - die Fachausschüsse des
Deutschen Bundestages vorher konsultieren. Dabei umfasst die Aufgabe der Spezialkräfte
polizeilich-militärische Aufgaben wie z.B. Geiselbefreiung, Verhaftungen o.ä.
Zu Ziffer 7 des Antrags weist die Bundesregierung darauf
hin, dass das Einsatzgebiet weit gefasst werden musste, um Transport-,
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Gebiet gem. Art. 6 des Nordatlantikvertrags und den
Seegebieten Nord-Ost-Afrikas sowie eine flexible Stationierung der bewaffneten deutschen
Streitkräfte in der Nähe des Konfliktherdes zu ermöglichen. Der Stationierungsort muss
dabei keineswegs identisch sein mit dem möglichen operativen militärischen
Einsatzgebiet. Es ist nicht beabsichtigt, in Ländern außerhalb Afghanistans, in denen es
derzeit keine Regierung gibt, deutsche bewaffnete Streitkräfte ohne Befassung des
Deutschen Bundestages einzusetzen.
Zu Ziffer 8 des Antrags versichert die Bundesregierung,
dass der Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte mit Ausnahme der im Rahmen von
Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen verwendeten deutschen
Soldaten (Ziffer 5 letzter
Absatz des Antrags) unter deutschem
Kommando stattfinden wird. Die letztendliche Entscheidung über den konkreten Einsatz der
deutschen bewaffneten Streitkräfte liegt ausschließlich bei der Bundesregierung.
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