Rede des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag

vom 1. März 2002[1]


Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Glos, ich bin Ihnen wirklich dankbar für Ihre Rede, weil Sie so klare Worte gefunden haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie haben gerade gesagt: bevor ein Ausländer nach Deutschland komme und hier einen Arbeitsplatz einnehme, sei es besser, die Arbeitsplätze würden ins Ausland verlagert.

(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Das ist eine Verkürzung, eine Verfälschung! - Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Das heißt, Sie wollen den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen. Sie wollen Betriebsteile ins Ausland verlegen und damit Arbeitsplätze in unserem Land gefährden. Rot-Grün sagt dagegen: Die Arbeitsplätze bleiben hier! Deshalb brauchen wir das Zuwanderungsgesetz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Michael Glos [CDU/CSU]: Eure Arbeitsplätze sind alle gefährdet!)

Dieses Gesetz wahrt die Humanität. Es gestaltet die Zuwanderung aus arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Interessen. Es verpflichtet zu Integration und regelt diese erstmals. Das ist auch gut so. Es räumt - das ist die Stärke dieses Gesetzes - mit ausländergesetzlichen Mythen auf. Es gestaltet die Problembereiche und verleugnet sie nicht länger.

Der Anlass für diese Gesetzgebungsinitiative war ein parteiübergreifender Konsens über die Erkenntnis, dass wir in Deutschland Zuwanderung von hoch Qualifizierten, aber auch von anderen Gruppen, die wir genau definieren, brauchen. Diesen Konsens hatten wir noch im letzten Jahr.

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Nein!)

Sie haben ihn aus billigen wahltaktischen Überlegungen aufgekündigt, zum Schaden unseres Landes.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben doch in der Debatte über die Greencard für IT-Fachleute ge merkt, dass man mit dem Anwerbestopp und der Anwerbestoppausnahmeverordnung nicht mehr weiterkommt. Wir müssen das Ganze positiv gestalten. Wir müssen definieren, wer aus welchen Gründen in unser Land kommen darf. Nur wenn das positiv definiert wird, kann man das verantwortungsvoll gestalten.


Präsident Wolfgang Thierse: Kollege Beck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schauerte?

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bitte, gerne.

Hartmut Schauerte (CDU/CSU): Herr Kollege Beck, Sie haben gerade gesagt, die Arbeitsplätze blieben hier und darum holten wir die Ausländer hier her.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So pauschal habe ich das nicht gesagt.

Hartmut Schauerte (CDU/CSU): Wie wollen Sie das mit dem Tatbestand in Einklang bringen, dass wir zum Beispiel im Land Niedersachsen bei den dort lebenden Ausländern eine Arbeitslosigkeit von 27 Prozent haben und dass wir im Gegensatz dazu bei den in Baden-Württemberg lebenden Ausländern nur eine Arbeitslosigkeit von 13 Prozent haben, was immer noch entschie den zu viel ist? Welchen Sinn soll Ihre Regelung eigentlich machen? Wenn Sie das Problem, die Menschen in Arbeit zu bringen, in den Ländern, in denen Rot-Grün regiert, so schlecht gelöst haben - ich könnte auch die Zahl für Nordrhein-Westfalen nennen -, wie wollen Sie es dann lösen, wenn Sie noch mehr Menschen hierher holen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Schauerte, für diese Frage; denn das möchte ich Ihnen gerne erklären. Die Situation der relativ hohen Arbeitslosigkeit bei Migranten ist unter dem gegenwärtig geltenden Ausländergesetz entstanden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Darin haben wir nicht präzise gesteuert, wer zu uns kommen soll und wie die Qualifikationsmerkmale aussehen sollen. Außerdem haben wir einen Fehler in Bezug auf die Gastarbeiter gemacht. Wir haben die Leute hierher geholt,

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht integriert!)

aber nicht beachtet, dass sich der Arbeitsmarkt in Deutschland umstrukturiert. Wir haben sehr gering qualifizierte Leute ins Land geholt und sie nicht weiter qualifiziert.

(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Aber genau an dieser Stellschraube drehen Sie doch jetzt nicht mit dem neuen Gesetz!)

Wir haben auch nichts aktiv für ihre Integration getan. Das sind die Fehler der Vergangenheit, mit denen dieses Gesetz aufräumt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Schauerte, ich will Ihnen noch einmal darstellen, was wir in diesem Gesetz regeln. Wir öffnen verschiedene Türen, über die Zuwanderung möglich wird,

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Also doch!)

einmal für hoch Qualifizierte. In diesem Fall sind unsere Anforderungen sehr hoch: Hochschulstudium, Einkommen usw.

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Dann hätten Sie keine Chance zur Zuwanderung, Herr Beck!)

Das sind die Leute, in Bezug auf die Konsens besteht, dass wir sie brauchen; das haben noch nicht einmal Sie infrage gestellt. - Bleiben Sie bitte stehen, Herr Schauerte, ich bin mit der Antwort auf Ihre Frage noch nicht fertig.

(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Aber Sie gehen ja nicht auf meine Frage ein!)

Wir regeln darüber hinaus die Zuwanderung von Selbstständigen, die hier Arbeitsplätze schaffen, und wir regeln ein Auswahlverfahren, in dem Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschließen, wie viele Menschen nach Deutschland kommen sollen und nach welchen Kriterien, nach unserem Bedarf definiert, wir sie aufnehmen wollen. Indem wir definieren, wer kommen soll, werden wir die Situation beenden, die in Ihrer Regierungszeit unter Ihrem Ausländergesetz entstanden ist. Da können Sie gewiss sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Dass Sie den Leuten etwas vormachen, zeigen Ihre eigenen Landesregierungen. In Bayern und Hessen regieren meines Wissens Unionsparteien.

(Sebastian Edathy [SPD]: Mehr schlecht als recht!)

Dort wirbt die Union unqualifizierte Arbeitskräfte aus Osteuropa an, nämlich Haushaltshilfen für Haushalte, in denen pflegebedürftige Menschen leben.

(Sebastian Edathy [SPD]: Nicht sehr qualifiziert!)

Sie können mir doch nicht erzählen, dass es in Deutschland keine Menschen gibt, die diese Arbeitsplätze besetzen könnten! Offensichtlich gelingt es auch Ihren Landesregierungen nicht, die Arbeitskräfte in Deutschland dorthin zu bringen, wo Bedarf besteht. Deshalb machen Sie den Leuten doch nichts vor und behaupten Sie nicht, es gäbe keine Probleme, die einer dringenden Lösung bedürften!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Sie machen eine unverantwortliche Politik, die von Kardinal Sterzinsky zu Recht das Prädikat "eine Schande" bekommen hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Ludwig Stiegler [SPD]: Die kommen alle in die Hölle! Fegefeuer ist angesagt!)

Sie machen eine Politik, bei der Sie die wahren Bedürfnisse, die wahre Situation und den wahren Gehalt des Gesetzes leugnen.

Herr Glos, in diesem Zusammenhang zurück zu Ihrer Rede. Sie haben eine Emnid-Umfrage zitiert. Ich finde, dass man Politik aus Verantwortung und nicht auf der Grundlage von Umfragen machen muss und dass man sie den Wählern erklären muss.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Michael Glos [CDU/ CSU]: Oje!)

Aber das mag dahingestellt sein. Sie haben diese Umfrage aber auch noch falsch zitiert. Sie haben nämlich behauptet, dass 70 Prozent der Bevölkerung keine weitere Zuwanderung haben wollen. Aber die Umfrage ergab auch, dass 74 Prozent der Bevölkerung die Zuwanderung lediglich durch ein Gesetz gesteuert haben wollen. Genau das tun wir heute mit diesem Gesetz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Sebastian Edathy [SPD]: Genau, und da verweigern sie sich! Verweigerung ist das richtige Wort dafür!)

Sie haben in der Debatte zunächst gesagt, Sie wollen die Zuwanderung begrenzen. Genau das tun wir in § 1 des Zuwanderungsgesetzes. Es stand ohnehin schon in den §§ 18 bis 20 dieses Gesetzes, wie die Zuwanderung gesteuert und begrenzt wird. Wer nämlich Zuwanderung steuern will, muss sie notwendigerweise begrenzen. Alles andere wäre Unsinn.

Herr Bosbach hat nun aber am Dienstag auf seiner Pressekonferenz die Hosen heruntergelassen.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Es geht ihm nicht um eine Begrenzung der Zuwanderung, sondern um eine Reduzierung. Sie wollen in der Tat ein Zuwanderungsabschaffungsgesetz und behaupten gegenüber der Bevölkerung, dass das möglich und sinnvoll sei. Wir müssen doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir in den letzten Jahren eine jährliche Abwanderung aus Deutschland von über 500.000 Ausländern und Deutschen hatten. Um den Stand der Bevölkerung zu halten oder wieder zu erreichen, brauchen wir mindestens eine entsprechende Zuwanderung.

Meine Damen und Herren von der Union, wir haben 18 Änderungsanträge aus Ihrem 16-Punkte-Papier übernommen.

(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: 18 von 16?)

- In Ihren 16 Punkten sind in Wirklichkeit 91 Änderungsanträge enthalten. Auch das ist eine Mogelpackung Ihrerseits. Wir haben zusätzlich noch die vier Änderungswünsche aus Brandenburg übernommen. - Wir haben das Alter für den Kindernachzug auf 12 Jahre abgesenkt. Wir haben bei den Verfolgungsgründen deutlich gemacht, dass sie keine Ausweitung über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus bedeuten. Ich möchte an dieser Stelle den UNHCR zitieren, der unsere Auffassung bestätigt. Der UNHCR-Repräsentant in Deutschland attestiert dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf, dass die nun gefundene Regelung für den Schutz vor nicht staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung die völkerrechtlichen Standards auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

Wer unter dieses Abkommen fällt, ist genau definiert.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so ist es!)

Es kann deshalb in Zukunft mit größerer Trennschärfe und Genauigkeit in Deutschland festgestellt werden, wer den vollen Schutz der GFK verdient.

(Beifall des Abg. Lothar Mark [SPD])

Wollen Sie wirklich hinter die völkerrechtlichen Standards beim Flüchtlingsschutz zurückfallen? Was Sie hier vortragen, ist doch wirklich absurd.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Zuruf von der CDU/CSU: Erzählen Sie doch keine Märchen!)

Wir sind Ihnen in § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes bei den Integrationskosten entgegengekommen. Deswegen müsste Ihnen eine Zustimmung möglich sein. Uns ist es wirklich sehr schwer gefallen, diesem Entgegenkommen zuzustimmen. Unser Koalitionspartner weiß, wie wir mit uns und untereinander gerungen haben. Eine Zustimmung ist uns aber deshalb möglich gewesen, weil an einigen Stellen des Gesetzes Korrekturen und - das soll nicht unter den Tisch fallen - Verbesserungen erreicht wurden.

Wir werden ab dem 1. Januar 2003 - Marieluise Beck wird das besonders freuen - keine Ausländerbeauftragte mehr haben, sondern eine Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration mit einer gestärkten Position. Das ist für uns ein wichtiger Punkt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Präsident Wolfgang Thierse: Herr Kollege Beck, Sie müssen zum Ende kommen.


Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine letzte Bemerkung: Wir werden eine Härtefallregelung bekommen - das ist ein Wunsch der Länder, von Baden-Württemberg genauso wie von Niedersachen oder Nordrhein-Westfalen -, die es ermöglicht, jenseits des starren Rechtes im Einzelfall humanitär begründete Entscheidungen zu fällen, die dann noch einmal von den Ausländerämtern überprüft und berücksichtigt werden können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein neuer Rechtszug!)

Auch das kann kein Grund für Ihre Ablehnung sein; denn Sie selbst haben im Saarland, in Baden-Württemberg und überall dort, wo Sie regieren, diese Regelung gefordert.

Wenn Sie sachlich entscheiden, dann müssen Sie zustimmen. Wenn Sie allerdings nur Wahlkampf auf dem Rücken von Ausländern und Flüchtlingen machen wollen, dann werden wir Sie natürlich nicht überzeugen können. In diesem Fall würde kein Argument bei Ihnen Gehör finden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

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Anmerkung:
[1] Im Deutschen Bundestag gaben im Anschluß an die Debatte 587 Abgeordnete ihre Stimme ab. Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes wurde mit 321 zu 225 Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen und damit als Gesetz beschlossen.
In seiner Sitzung vom 22. März stimmte der Bundesrat nach heftiger Debatte und einer verfassungsrechtlich umstrittenen Abstimmung, die von lautstarker und vorher abgesprochener "Empörung" der CDU-geführten Länder begleitet wurde, mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen ebenfalls für das Gesetz.
Bundespräsident Johannes Rau fertigte am 20. Juni 2002 das Zuwanderungsgesetz aus, nachdem er durch sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Abstimmung im Bundesrat zu dem Ergebnis gekommen war, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß" nicht vorläge. Er verwies jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Vorgänge der Abstimmung im Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Anschließend wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und hätte somit zum vorbestimmten Zeitpunkt in Kraft können.
Daraufhin reichten die sechs CDU-regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen wegen der verfassungsrechtlich umstrittenen Bundesratsabstimmung Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts schloss sich am 18. Dezember 2002 der Auffassung der Union an. Er stellte fest, dass die Abstimmung im Bundesrat nicht verfassungsgemäß stattgefunden hatte. Aus diesem Grund trat das Zuwanderungsgesetz, trotz Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht in Kraft.


Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 222. Sitzung vom 01.03.2002 (Plenarprotokoll 14/222).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag (01.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_beck_03-01.html, Stand: aktuelles Datum.


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Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Sachsen (CDU); Heide Simonis, Schleswig-Holstein (SPD); Peter Müller [I], Saarland (CDU); Kurt Beck, Rheinland-Pfalz (SPD); Roland Koch, Hessen (CDU); Sigmar Gabriel [I], Niedersachsen (SPD); Jörg Schönbohm, Brandenburg (CDU); Dr. Fritz Behrens, Nordrhein-Westfalen; Herbert Mertin, Rheinland-Pfalz (FDP); Ruth Wagner, Hessen (FDP); Dr. h. c. Manfred Stolpe, Brandenburg (SPD); Otto Schily [I], Bundesinnenminister (SPD); Dr. Edmund Stoiber, Bayern (CSU); Otto Schily [II], Bundesinnenminister (SPD); Peter Müller [II], Saarland (CDU); Sigmar Gabriel [II], Niedersachsen (SPD); Dr. Günther Beckstein, Bayern (CSU); Otto Schily [III] (SPD)
Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und die daraus resultierenden Anträge bezüglich des festgestellten Abstimmungsergebnisses (22.03.2002)
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Begleitbrief des Bundespräsidenten Johannes Rau an den Bundeskanzler und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat bezüglich der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes (20.06.2002)
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Letzte Änderung: 03.03.2004
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