Rede des Abgeordneten Dr. Michael Bürsch (SPD) zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag

vom 1. März 2002[1]


Dr. Michael Bürsch (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind noch rund 200 Tage bis zur Bundestagswahl. Das ist bei der heutigen Debatte zu spüren. Dennoch möchte ich Sie einladen, ein wenig innezuhalten, um in der Zuwanderungspolitik vielleicht doch gemeinsame Verantwortung zu erkennen und auch wahrzunehmen.

Mein Thema - hier sollten Sie innehalten - ist die Integration. Ich bin überzeugt: Zuwanderung kann letztlich nur erfolgreich sein, wenn uns die Integration der Zuwanderer gelingt. Seit dem Zweiten Weltkrieg sind weit über 30 Millionen Menschen aus dem Ausland zu uns gekommen. Jetzt müssen wir selbstkritisch feststellen: Bei der Zuwanderung dieser Menschen wurden die Erfordernisse der Integration zu wenig berücksichtigt. Die Einbeziehung der Ausländer in das politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben Deutschlands wird und muss deshalb eine Hauptaufgabe der gesamten Innenpolitik der nächsten Jahre sein, vielleicht sogar der gesamten Gesellschaftspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf skizziert nur einen Rahmen - darauf hat Herr Stadler zu Recht hingewiesen -, der noch von Institutionen, Verbänden und Initiativen, auf deren Kompetenz wir bei der Integrationsberatung angewiesen sind, aber auch noch vom 15. Deutschen Bundestag ausgefüllt werden muss. Barbara John, langjährige Ausländerbeauftragte in Berlin, hat gesagt: "Integration ist eine Aufgabe von 100 Jahren und wir sind noch ziemlich am Anfang." Wir brauchen bei der Integration in der Tat einen sehr langen Atem. Aber es gibt in manchen Bereichen schon jetzt dringenden Handlungsbedarf, zum Beispiel bei jugendlichen Ausländern. Die PISA-Studie der OECD hat ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit geworfen, gerade die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher aus Familien mit Integrationshintergrund zu verbessern. Wir können es uns nach meiner Meinung nicht leisten, Schülerinnen und Schüler aus einem schwierigen Lernumfeld länger zu vernachlässigen. Letztlich verweigern wir dadurch soziale Chancen und blockieren leichtfertig Talente, die unser Land vorwärts bringen könnten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vor diesem Hintergrund müssen wir die Schulen als Lernorte des Zusammenlebens stärker fördern. Wir müssen aber auch die Familien bei ihren Integrationsbemühungen unterstützen. Das Zuwanderungsgesetz gibt bereits die richtige Richtung vor: Die Integrationskurse setzen konsequent bei den Sprachkenntnissen an. Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, werden in Zukunft einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs und damit die Möglichkeit zu einer fundierten Sprachförderung erhalten. An die Adresse von Herrn Merz möchte ich in diesem Zusammenhang sagen: Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung werden in Zukunft auch Voraussetzung für den Erwerb einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sein. Bei fehlenden oder mangelhaften Deutschkenntnissen und einem Aufenthalt von weniger als sechs Jahren besteht für den Ausländer sogar eine Teilnahmepflicht.

Ein Wort zur Finanzierung - das ist schon angesprochen worden -: Bund und Länder sind sich einig, dass sie die Kosten der Sprachkurse übernehmen und den Kommunen bei der Integration - sie ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe - keine zusätzlichen Lasten aufbürden. Darauf muss hier und heute hingewiesen werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es geht aber bei der Integration nicht nur um Geld. Ein Großteil der Integrationsleistungen wird schon bisher völlig unabhängig von staatlicher Steuerung und Unterstützung erbracht. Verbände, Initiativen oder auch einzelne engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten hier eine großartige Arbeit, deren Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Dieses bürgerschaftliche Engagement gilt es zu fördern und weiter zu mobilisieren. Die Zivilgesellschaft kann und soll nicht Ausfallbürge für den Staat sein. Aber ohne zivilgesellschaftliches Engagement kann Integration nicht gelingen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Einen viel versprechenden Weg in diese Richtung beschreitet der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt. Mit seiner Initiative "Integration und bürgerschaftliches Engagement bei Spätaussiedlern" setzt er erfolgreich darauf, dass sich ehrenamtlich Tätige und vor allem Aussiedlerfamilien der ersten Generation als Integrationslotsen engagieren,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

die neu ankommenden Spätaussiedlern Orientierungshilfe bieten, um sich in der neuen Lebensumgebung einzufinden. Dieses Modell könnte meiner Meinung nach bei der Integration anderer Zuwanderergruppen Schule machen: Engagierte Bürger können Zuwanderer auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft begleiten und so deren soziale, kulturelle und berufliche Eingliederung erleichtern.

Zu erwähnen ist auch, dass dem Sport eine überragend wichtige Rolle für die Integration zukommt. Tag für Tag leisten im Breitensport Hunderttausende in den Vereinen praktische Integrationsarbeit. Spitzensportler aus dem Ausland - selbst in der Fußballnationalmannschaft spielen aus dem Ausland stammende Sportler - sind wichtige Vorbilder für ausländische Jugendliche. Auch das ist ein Beitrag zur Integration.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Gesetz hat in der Öffentlichkeit viel Zustimmung gefunden. Es gibt keine gesellschaftliche Gruppe, die das Gesetzesvorhaben nicht im Wesentlichen unterstützt hat: Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Wohlfahrtsverbände, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, Flüchtlingsorganisationen, Sozialwissenschaftler und Juristen sind sich einig - das kam auch in der Anhörung zum Ausdruck -, dass wir einen Entwurf vorlegen, der eine positive Aufnahme verdient.

Ich setze noch immer auf das Projekt Aufklärung und Information. Wenn über das vorliegende Gesetz objektiv, in Ruhe und mit Sachlichkeit aufgeklärt und diskutiert wird, dann wird es nicht nur bei den Experten, sondern auch in der Bevölkerung eine breite Mehrheit für eine Zuwanderungspolitik nach diesem Zuschnitt geben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum Schluss. Weil von der PISA-Studie immer wieder die Rede ist, möchte ich einen Beitrag zu einer Bildungsoffensive im Bundestag leisten. Von dem römischen Philosophen Seneca stammt die Erkenntnis:
Die menschliche Gesellschaft gleicht einem Gewölbe, das zusammenstürzen müsste, wenn sich nicht die einzelnen Teile stützen würden.

Herr Glos, mit dem Zuwanderungsgesetz und mit einem umfassenden Integrationskonzept können wir viel für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft tun. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie zu!

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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Anmerkung:
[1] Im Deutschen Bundestag gaben im Anschluß an die Debatte 587 Abgeordnete ihre Stimme ab. Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes wurde mit 321 zu 225 Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen und damit als Gesetz beschlossen.
In seiner Sitzung vom 22. März stimmte der Bundesrat nach heftiger Debatte und einer verfassungsrechtlich umstrittenen Abstimmung, die von lautstarker und vorher abgesprochener "Empörung" der CDU-geführten Länder begleitet wurde, mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen ebenfalls für das Gesetz.
Bundespräsident Johannes Rau fertigte am 20. Juni 2002 das Zuwanderungsgesetz aus, nachdem er durch sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Abstimmung im Bundesrat zu dem Ergebnis gekommen war, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß" nicht vorläge. Er verwies jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Vorgänge der Abstimmung im Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Anschließend wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und hätte somit zum vorbestimmten Zeitpunkt in Kraft können.
Daraufhin reichten die sechs CDU-regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen wegen der verfassungsrechtlich umstrittenen Bundesratsabstimmung Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts schloss sich am 18. Dezember 2002 der Auffassung der Union an. Er stellte fest, dass die Abstimmung im Bundesrat nicht verfassungsgemäß stattgefunden hatte. Aus diesem Grund trat das Zuwanderungsgesetz, trotz Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht in Kraft.


Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 222. Sitzung vom 01.03.2002 (Plenarprotokoll 14/222).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des Abgeordneten Dr. Michael Bürsch (SPD) zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag (01.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_buersch_03-01.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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