Rede der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Kerstin Müller zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag

vom 1. März 2002[1]


Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland ist ein Einwanderungsland. Deshalb brauchen wir endlich ein Zuwanderungsgesetz, das zugleich modern und humanitär ist und die Integration fördert. Ich möchte Sie alle noch einmal daran erinnern: Das war vor einem Jahr bei den Kirchen, den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden Konsens. Es war auch in diesem Hause Konsens. Auch die Zuwanderungskommission der CDU, Herr Merz, unter Vorsitz des saarländischen Ministerpräsidenten räumte mit der alten Lebenslüge auf, die Bundesrepublik sei kein Einwanderungsland. Wir alle kennen die Ergebnisse der Süssmuth-Kommission, an der alle Parteien und gesellschaftlichen Gruppierungen beteiligt waren.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht! Das ist doch falsch! Das war keine von den Parteien berufene Kommission!)

Ich möchte deshalb an dieser Stelle Frau Professor Dr. Rita Süssmuth noch einmal ganz ausdrücklich danken. Diese Kommission hat unter ihrer Leitung den Weg für einen parteiübergreifenden Konsens bereitet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Wenn Sie nun, Herr Merz und meine Damen und Herren von der Union, heute diesen Gesetzentwurf ablehnen, dann ignorieren Sie nicht nur die Beschlüsse Ihrer eigenen Partei. Sie machen vielmehr Folgendes: Sie verlassen damit den Konsens, den wir vor einem Jahr in der Gesellschaft und in diesem Hohen Haus hatten. Sie stellen sich damit ins gesellschaftliche Abseits.

(Michael Glos [CDU/CSU]: Sie werden schon sehen, wer im Abseits steht, Frau Müller! Sie werden bald die Regierung verlassen!)

Es ist Folgendes passiert: Ihre Partei, Herr Merz, die CDU, ist mit dem Kanzlerkandidaten Stoiber endgültig auf CSU-Kurs eingeschwenkt, die als einzige Partei in diesem Land noch nie ein Zuwanderungsgesetz wollte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Sie ignorieren die Forderungen der Wirtschaftsverbände. Sie stellen sich gegen die Kirchen. Kardinal Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonfe-renz, und Präses Kock, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, haben Sie gestern noch einmal ausdrücklich davor gewarnt, das Thema zu einer Sache der Stammtische zu machen.

(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Haben Sie beim § 218 auch auf die Bischöfe gehört?)

Eine solche Auseinandersetzung ist Wasser auf die Mühlen der Rechtsradikalen, wie Ihr Kollege Heiner Geißler gesagt hat. Recht hat er. Aber genau das tun Sie, wenn Sie heute dieses Gesetz ablehnen. Mit Stimmungsmache gegen die hier lebenden Migranten und Flüchtlinge wollen Sie im Wahlkampf auf Stimmenfang gehen. Sie stiften damit sozialen Unfrieden in dieser Gesellschaft. Das ist das Unverantwortliche an Ihrem Verhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es ist auch in der Sache unbegreiflich. Wir haben allein 18 Änderungsanträge von Ihnen aufgenommen. Wir haben elf zentrale Änderungsanträge des Bundesrates aufgegriffen. Wir sind Ihnen damit noch einmal ein wirklich großes Stück entgegengekommen. Ich kann Ihnen versichern: Das ist gerade uns Grünen nicht leicht gefallen. Aber wir haben gesagt: Im Interesse der Sache wollen wir uns auf Ihre Vorschläge zubewegen, weil es uns wirklich ein Anliegen ist, dass es noch in dieser Legislaturperiode ein Zuwanderungsgesetz gibt.

(Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Gleich kommen mir die Tränen!)

Jetzt komme ich zu den Einzelforderungen, Herr Merz: Sie und Ihre Partei haben gefordert, im Gesetz müsse das Ziel der Zuwanderungsbegrenzung stehen. Hier habe ich das Papier von Herrn Bosbach. Exakt diese Formulierung haben wir in das Gesetz übernommen.

(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Auf der Verpackung steht es!)

Zum Thema Arbeitsmarkt. Sie haben gesagt, wir sollen den Bedarf nicht an der regionalen Lage des Arbeitsmarktes orientieren. Wir haben Ihre Forderung exakt in das Gesetz übernommen.

(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist falsch! Das wissen Sie auch!)

Herr Merz, Sie haben gesagt - das steht auch in diesem Papier -, Sie wollen schärfere Kriterien für die Niederlassung ausländischer Unternehmer. Ich habe Herrn Bosbach gestern Abend im ZDF zugehört: Sie fordern von einem ausländischen Unternehmen für die Niederlassung 1 Million Euro und die Schaffung von zehn Arbeitsplätzen. Auch diese Forderung haben wir exakt in das Gesetz übernommen.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das ist die einzige!)

Das sind Ihre drei Forderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.

Herr Merz hat eben gesagt: Wir verabschieden uns von der Anwerbestoppverordnung. Ich muss wirklich sagen: Das ist eine völlig verstaubte Verordnung. Ihre Forderung, sie beizubehalten, ist abenteuerlich. Das wäre nämlich die Rückkehr in die Gastarbeiterära der 60er-Jahre. Genau die wollen wir hinter uns lassen. Wir wollen die Zuwanderung modern gestalten. Das ist der Kern des Gesetzes. Deshalb werden wir daran natürlich nichts ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich komme zur Senkung des Nachzugsalters. Sie haben darauf bestanden, dass wir das Nachzugsalter noch einmal absenken. Wir, die Grünen - die EU-Kommission im Übrigen auch -, fordern, dass wir es heraufsetzen. Wir haben uns darauf verständigt, es auf zwölf Jahre zu senken. Das ist aus unserer Sicht ein sehr weitreichendes Angebot, das bis an unsere Schmerzgrenze geht. Das sage ich Ihnen ganz offen.

(Rüdiger Veit [SPD]: Und darüber hinaus!)

Sie empören sich jetzt darüber, dass im Einzelfall auch ein Kind zwischen zwölf und 18 Jahren nachziehen kann, wenn es das Kindeswohl - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen -, die familiäre Situation und die Integrationsperspektive - diese drei Voraussetzungen müssen vor liegen - erfordern. Ich möchte wissen, wie Sie das Ihrer Klientel vermitteln wollen. Das ist inhuman und familienfeindlich. Herr Sterzinsky hat zu Recht gesagt, dass Ihre Nachforderung bei diesem Punkt eine Schande für diese Gesellschaft ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Merz, gerade haben Sie wieder gesagt, dass mit dieser neuen Vorschrift dem Kindernachzug Tür und Tor geöffnet würden. Auch heute gibt es im Gesetz bereits eine Ermessensvorschrift. Der kleine Unterschied besteht darin, dass das relevante Alter im heute geltenden Gesetz 16 Jahre ist.

(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Frau Müller, Sie wissen doch, dass es keine Verbesserung ist!)

- Natürlich ist es eine. - Sie haben weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Mehrheit, um das Nachzugsalter zu senken. Wir machen Ihnen einen Vorschlag zur Senkung des Nachzugsalters.

(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Mit neuen Ausnahmegenehmigungen!)

Sie sind dagegen, weil es eine Ermessensvorschrift ist. Das versteht in der Gesellschaft niemand mehr. Jeder weiß, dass Sie dieses Gesetz einfach nicht wollen und deshalb Vorwände suchen, um es abzulehnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP])

Sie und Herr Innenminister Schönbohm - er ist anwesend - haben gefordert, dass sich der Bund stärker an den Integrationskosten beteiligen soll. Das machen wir, und zwar in einem Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel. Dies steht auch genauso in dem Papier von Herrn Bosbach. Nun sagen Sie, dass Ihnen das nicht reicht. Sie müssen einen Vorschlag machen, wie wir es finanzieren sollen. Seit Herr Stoiber aus Bayern Kanzlerkandidat ist, macht er ausschließlich Vorschläge, deren Realisierung etwas kostet, sagt aber nie, wie man sie finanzieren soll. Die Länder und wir haben diese finanziellen Spielräume nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich komme zur Genfer Konvention. Wir haben in dem Gesetz noch ein mal klargestellt, dass wir, wie es die Genfer Konvention vorsieht, die nicht staatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung anerkennen. Damit weiten wir die Zuwanderung nicht aus und wir schaffen auch keine neuen Asylgründe, wie Sie immer wieder demagogisch behaupten. Die Flüchtlinge erhalten ein gesichertes Aufenthaltsrecht, wie es auch in allen anderen europäischen Ländern üblich ist; mehr nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es geht dabei um schlimmste Menschenrechtsverletzungen. Es geht um die Genitalverstümmelungen an Frauen. Ich will Ihnen wirklich eines sagen: Hören Sie endlich auf, das Schicksal verfolgter Frauen für Ihre Agitation in dieser Gesellschaft zu missbrauchen! Die Frauen in Ihrer Partei sind doch auch dafür, dass wir dort etwas tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS - Friedrich Merz [CDU/CSU]: Demagogie! Unglaublich!)

Wir machen Ihnen heute ein sehr weitreichendes und letztes Kompromissangebot. Wenn es Ihnen um die Sache ginge - das geht es Ihnen aber nicht -, müssten Sie heute zustimmen. Wir haben heute im Deutschen Bundestag die Chance auf einen wirklich historischen Kompromiss. Ich appelliere an die Sachorientierten und Vernünftigen in der Union: Opfern Sie einen Konsens in der Zuwanderung nicht einem kurzsichtigen wahltaktischen Kalkül!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Eines möchte ich hier noch einmal sagen, weil viele darüber geschrieben haben: Sie irren, wenn Sie glauben, dass man nach einer Wahlschlacht um die Zuwanderung - die wird es, wenn Sie es ablehnen, geben - in der folgenden Legislaturperiode wieder bei null anfangen könne.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Bei unter null!)

Das glaube ich nicht. Wenn das Gesetz jetzt scheitert, dann ist die Chance auf ein Zuwanderungsgesetz in dieser Gesellschaft auf Jahre hinaus verspielt. Für das, was dann passiert, tragen Sie die Verantwortung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Mein Gott! - Michael Glos [CDU/CSU]: Immer noch besser als dieses Gesetz!)

Herr Schönbohm, zum Schluss möchte ich noch einmal an die Länder appellieren. Wir haben alle Forderungen, die Herr Ministerpräsident Stolpe in seiner Rede am 20. Dezember vor dem Bundesrat aufgezählt hat, in dem Gesetzentwurf berücksichtigt. Ich betone: alle. Ich gehe davon aus, dass Ministerpräsident Stolpe nicht einfach Reden hält, die er nicht mit Ihnen abgestimmt hat; denn Sie hier haben ja ein gutes Verhältnis zueinander. Ich möchte gerne, dass Sie dazu Stellung nehmen. Wir haben alle Forderungen aufgenommen. Deshalb appelliere ich an die Länder: Folgen Sie nicht dem Blockadekurs von Herrn Stoiber, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und stimmen Sie am 22. März diesem Gesetzentwurf zu, und zwar im Interesse der Flüchtlinge und Migranten und im Interesse des sozialen Friedens in diesem Land!

Danke schön.

(Anhaltender Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

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Anmerkung:
[1] Im Deutschen Bundestag gaben im Anschluß an die Debatte 587 Abgeordnete ihre Stimme ab. Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes wurde mit 321 zu 225 Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen und damit als Gesetz beschlossen.
In seiner Sitzung vom 22. März stimmte der Bundesrat nach heftiger Debatte und einer verfassungsrechtlich umstrittenen Abstimmung, die von lautstarker und vorher abgesprochener "Empörung" der CDU-geführten Länder begleitet wurde, mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen ebenfalls für das Gesetz.
Bundespräsident Johannes Rau fertigte am 20. Juni 2002 das Zuwanderungsgesetz aus, nachdem er durch sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Abstimmung im Bundesrat zu dem Ergebnis gekommen war, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß" nicht vorläge. Er verwies jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Vorgänge der Abstimmung im Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Anschließend wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und hätte somit zum vorbestimmten Zeitpunkt in Kraft können.
Daraufhin reichten die sechs CDU-regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen wegen der verfassungsrechtlich umstrittenen Bundesratsabstimmung Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts schloss sich am 18. Dezember 2002 der Auffassung der Union an. Er stellte fest, dass die Abstimmung im Bundesrat nicht verfassungsgemäß stattgefunden hatte. Aus diesem Grund trat das Zuwanderungsgesetz, trotz Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht in Kraft.


Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 222. Sitzung vom 01.03.2002 (Plenarprotokoll 14/222).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Kerstin Müller zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag (01.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_mueller_03-01.html, Stand: aktuelles Datum.


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Rüdiger Veit (SPD), Friedrich Merz (CDU), Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grüne), Dr. Max Stadler (FDP), Petra Pau (PDS), Dr. Michael Bürsch (SPD), Michael Glos (CSU), Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Claus [I] (PDS), Sebastian Edathy (SPD), Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), Christa Lörcher (fraktionslos), Leyla Onur (SPD), Otto Schily (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU), Gerhard Schröder (SPD), Dr. Angela Merkel (CDU), Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Claus [II] (PDS), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Reden zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz] im Bundesrat (22.03.2002):
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Sachsen (CDU); Heide Simonis, Schleswig-Holstein (SPD); Peter Müller [I], Saarland (CDU); Kurt Beck, Rheinland-Pfalz (SPD); Roland Koch, Hessen (CDU); Sigmar Gabriel [I], Niedersachsen (SPD); Jörg Schönbohm, Brandenburg (CDU); Dr. Fritz Behrens, Nordrhein-Westfalen; Herbert Mertin, Rheinland-Pfalz (FDP); Ruth Wagner, Hessen (FDP); Dr. h. c. Manfred Stolpe, Brandenburg (SPD); Otto Schily [I], Bundesinnenminister (SPD); Dr. Edmund Stoiber, Bayern (CSU); Otto Schily [II], Bundesinnenminister (SPD); Peter Müller [II], Saarland (CDU); Sigmar Gabriel [II], Niedersachsen (SPD); Dr. Günther Beckstein, Bayern (CSU); Otto Schily [III] (SPD)
Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und die daraus resultierenden Anträge bezüglich des festgestellten Abstimmungsergebnisses (22.03.2002)
Erklärung von Bundespräsident Johannes Rau zur Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes am 20. Juni 2002 im Schloss Bellevue in Berlin (20.06.2002)
Begleitbrief des Bundespräsidenten Johannes Rau an den Bundeskanzler und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat bezüglich der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes (20.06.2002)
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz] (20.06.2002)


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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