Rede des Innenministers des Landes Brandenburg Jörg Schönbohm (CDU) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Bundesrat

vom 22. März 2002


Jörg Schönbohm (Brandenburg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute steht ein Gesetz zur Verabschiedung an, welches die deutsche Gesellschaft wesentlich verändern kann, wenn es angenommen wird wie vorgesehen.

Das Gesetz formuliert auf der einen Seite Prinzipien, löst sie danach aber wieder auf. Jeder kann aus ihm zitieren, was seinem Urteil entspricht; Beispiele dafür haben wir soeben gehört. Sie kennen die Beispiele und das Gesetz. Sie wissen auch um seine Unzulänglichkeiten und die von Rotgrün bewusst gewollten Interpretationsspielräume, so dass jeder herauslesen kann, was ihm wichtig ist.

Das Gesetz ist praktisch zu einem Vexierbild geworden. Rotgrün hat es im Bundestag durchgepaukt und keine Bereitschaft gezeigt, auf die Interessen unseres Landes und die notwendigen Ergänzungswünsche der Union einzugehen. Herr Gabriel, wenn es in dieser Phase der Entstehung des Gesetzes eine Koalition der Vernünftigen gegeben hätte, läge heute ein konsensuales Gesetz vor. Sie haben sich aus der grünen Gefangenschaft nicht befreit.

Kollege Schily hat im September einen Referentenentwurf vorgelegt. Wir lagen bei der ersten Innenministerkonferenz sehr dicht beieinander. Dann kam die Veränderung. Wir müssen auf Grund der Fakten zur Kenntnis nehmen, dass Sie sich von der möglichen Gemeinsamkeit entfernt haben.

Ich sage das, weil ich immer dafür war, vor dem Wahlkampf das Gesetz zu verabschieden. Ich bin aus staatspolitischen Gründen der Auffassung, dass wir in dieser Frage parteiübergreifend Konsens anstreben sollten. Aber diese Chance ist vertan. Ich habe auch nicht immer die Zustimmung meiner Partei und anderer zu meiner Auffassung gefunden. Nachdem Sie diesen Weg nicht gegangen sind, kommt es heute wohl zu der Frage, ob Sie eine Mehrheit für das Gesetz erzwingen können.

Ich möchte kurz auf etwas eingehen, was gerade von Kollegen aus dem Bundestag immer wieder erwähnt wird. Es wird gesagt, Ministerpräsident Stolpe habe in der Sitzung am 20. Dezember vier Punkte zu dem Gesetzentwurf vorgetragen, die erfüllt worden seien; Brandenburg habe daran mitgewirkt. Die vier Punkte sind nur zum Teil erfüllt worden. Ich habe unmittelbar nach der Sitzung gesagt, dass die Vorstellungen von Peter Müller und diejenigen von Stolpe die Zustimmung des Landes Brandenburg zu dem Gesetz ermöglichten. Ich habe das auf die Kurzformel gebracht: Stolpe plus Müller gleich Schönbohm. Nach den Veränderungen, die vorgenommen wurden, ist ein Teil der Punkte von Ministerpräsident Stolpe, aber keiner von Ministerpräsident Müller erfüllt.

Damit das klar ist - es wird immer wieder behauptet - : An der Fortschreibung des Gesetzentwurfs war das Bundesland Brandenburg nicht beteiligt. Es kann sein, dass Mitarbeiter des Landes Brandenburg im Rahmen der Amtshilfe - etwa am Wochenende - eingesetzt waren; das weiß ich nicht.

Nachdem das Gesetz vorgelegt worden war, sagten Sie, es gebe nichts mehr zu verhandeln. Wer entscheidet eigentlich, was zu verhandeln ist? Ist es nicht Sache des Bundesrates zu entscheiden, was er tun will? Sind wir ein Vollzugsorgan der Bundesregierung? Ich meine, wir sind für diesen Bereich eigenständig verantwortlich. Es gibt doch Fragen, die uns unmittelbar berühren, z. B. die Anwendung und Durchsetzung des Ausländerrechts, die Sozialfolgekosten, die Integrationskosten, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Kriminalität und Ausländerextremismus. Sind Sie wirklich der Auffassung, diese Fragen seien in dem Gesetz zufrieden stellend gelöst?

Meine Damen und Herren, über das Dosenpfand, die Verpackungs- oder die Legehennenverordnung können wir trefflich streiten. Aber bei diesem wichtigen Gesetz, das die Zukunft unseres Landes in erheblichem Maße bestimmt, wollen wir uns das versagen?

Herr Ministerpräsident Gabriel, ich komme nun zum Vieraugenprinzip. Ich habe in den letzten Tagen den Versuch unternommen zu erreichen, dass der Vermittlungsausschuss aus acht Gründen angerufen wird. Das war nicht möglich. Ich nenne Ihnen einige Punkte:

Erstens Festschreibung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt nur bei eindeutig nachgewiesenem nationalen Arbeitsmarktbedürfnis. Einige sagen, dies sei in dem Gesetz enthalten. Aber dann muss das Gesetz unmissverständlich gefasst werden.

Zweitens gerechte Verteilung der Integrationskosten, auch hinsichtlich der Integrationsmaßnahmen sich bereits hier aufhaltender Ausländer. Man muss doch sagen können: Auch das wollen wir gerne erreichen.

Drittens Schaffung von effizienten Sanktionsmöglichkeiten zur Förderung der Motivation bei integrationsunwilligen Zuwanderern - das müsste doch auch in Ihrem Sinne sein -, Einführung einer Härtefallregelung - einer anderen als der vorgesehenen - zur Lösung außergewöhnlicher Einzelfälle, strikte Anpassung an den Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention - d. h. Streichung der nichtstaatlichen Verfolgung - usw. Wenn wir uns nach dem Vieraugenprinzip zusammensetzten, würde jeder von Ihnen sagen: Wir müssen die acht Punkte klären, aber das ist nicht möglich, weil wir sie bei der rotgrünen Bundesregierung nicht durchsetzen können.

Es ist im höchsten Maße bedauerlich, dass wir nun in der Situation sind, in der wir uns befinden. Ich bedauere das außerordentlich; denn ich leide darunter wahrscheinlich am meisten von allen hier im Saal.

Meine Damen und Herren, für die Abstimmung über das Gesetz brauchen Sie die Stimmen von SPD/PDS - sie sind Ihnen sicher - und die vier Stimmen unseres geschundenen, alten Bundeslandes Brandenburg, das seit zweieinhalb Jahren mit erkennbaren Erfolgen gemeinsam von SPD und CDU regiert wird. Weil es auf unsere vier Stimmen ankommt, lag der Fokus der Aufmerksamkeit in den letzten Tagen auf uns. Ich kann Ihnen sagen: Wir hätten darauf verzichten können.

Die gesamte Operation ist auf den heutigen Tag hin angelegt. Sie kann nur Erfolg haben, wenn das Bundesland Brandenburg erpresst wird und zustimmt oder die Koalition auseinander geht. Darauf zielte die Bearbeitung der vier Punkte ab. Das nehme ich Ihnen, Herr Schily, persönlich übel. Sie glauben, ein solch grundlegendes Gesetz mit 35:34 Stimmen im Bundesrat durchzudrücken und eine Koalition an den Rand des Bruches zu bringen. Das zeigt, wohin die Reise eigentlich gehen soll - Sie haben es angesprochen, Herr Gabriel -: Sie stellen dafür eine rotschwarze Koalition unter Risiko, um dann womöglich Rotrot als lammfromme Gefolgsregierung zu etablieren. Sagen Sie bitte, dass dies Ihre Absicht ist! Wollen Sie auf den Trümmern der Brandenburger Koalition ein Gesetz verabschieden, das dem Bedürfnis und der Notwendigkeit des deutschen Volkes nicht entspricht? Gibt es keine Möglichkeit, die offenen Fragen im Vermittlungsausschuss noch zu erörtern? Warum sind Sie nicht gewillt, zu einem solch grundlegenden Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn Sie doch Konsens anstreben?

Dieses Gesetz spaltet unsere Gesellschaft. Es hat drei Funktionen:

Erstens. Mit dem Gesetz wird die Gesellschaft verändert, weil seine Ermessens- und Interpretationsspielräume in einem Maße vergrößert werden, dass vieles Auslegungssache ist.

Zweitens. Die Geschlossenheit von CDU/CSU soll mit dem Gesetz gespalten werden, um sechs Monate vor der Bundestagswahl zu zeigen, dass der Kanzler ein "Macher" ist. Das Gesetz ist als CDU/CSU-Spaltungsgesetz angelegt. Das ist seine aktuelle Funktion; es wird sie nicht erfüllen.

Drittens. Lassen sich CDU/CSU nicht spalten, wird die erfolgreiche und geräuschlos arbeitende große Koalition in Brandenburg gefährdet. Wer die Verantwortung dafür trägt, lässt andere einen hohen Preis zahlen.

Bei einem theoretisch möglichen Koalitionswechsel der SPD in Brandenburg zur PDS könnte die Bundesregierung immerhin die Zustimmung von vier PDS-beteiligten Landesregierungen im Bundesrat als Block erwarten. Wenn Sie das wollen, sagen Sie es hier und heute! Oder rufen Sie gemeinsam mit uns den Vermittlungsausschuss an, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen! Schon heute bestimmt die PDS dank Entscheidungen der SPD in drei Ländern mit. Sie ist an der Bundesgesetzgebung über den Bundesrat bei der SPD stärker beteiligt als die Grünen. Daher hat die PDS auf Bundesebene bereits eine wichtige Rolle übernommen.

Vor dem Hintergrund des soeben Gesagten möchte ich Sie darüber informieren, dass ich bei diesem Gesetz mit Nein stimmen werde. Nach unserem Koalitionsvertrag müssten wir uns der Stimme enthalten. Die Zustimmung zu diesem Gesetz stellte den Bruch unseres Koalitionsvertrages dar. Mit meinem Nein möchte ich diesen Bruch heilen.

Ministerpräsident Stolpe und ich sind in einer persönlich außerordentlich schwierigen Situation. Wir haben uns bisher trotz unterschiedlicher persönlicher Biographie zusammengefunden, um gemeinsam etwas für unser Land Brandenburg, dem wir uns verpflichtet fühlen, zu tun. Wir wollen in unserem Land die innere Einheit vollenden. Es wäre in Brandenburg niemandem zu vermitteln, wenn die Koalition daran zerbräche. Wir haben in meinem Heimatland eine Arbeitslosigkeit von 18,7%. 2% Ausländer leben unter uns. Wir haben keine Schwierigkeiten bei dem Thema "Integration", was wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist. Trotzdem läuft die strategische Zielrichtung darauf hinaus, Brandenburg vorzuführen und zu spalten; denn die unterschiedlichen Auffassungen waren bekannt.

Zunächst hat die Strategie der Bundesregierung Herrn Stolpe mit der Aufforderung, der Erwartung oder der Vermutung, unseren Koalitionsvertrag zu brechen, in eine schwierige Situation gebracht. Sollte er dieses tun, werde ich die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Folgen zu heilen. Auch das ist für mich menschlich eine außerordentlich schwierige Situation. Das Vorgehen der Bundesregierung, ihr Zeitplan und ihre mangelnde Bereitschaft, den Vermittlungsausschuss anzurufen, lassen mir keine andere Wahl. Ich hätte ein gemeinsames Ergebnis im Vermittlungsausschuss vorgezogen. Aber dazu waren Sie, die SPD-geführten Länder und die Bundesregierung, nicht bereit. Diese mangelnde Verhandlungsbereitschaft führt zu der Situation, in der wir uns heute befinden.

Ich weiß, dass mein Vorgehen bisher einmalig ist. Aber mit dem Versuch, Mehrheiten zu erzwingen, fordert die Bundesregierung eine solche Reaktion heraus. Herr Bundesminister Schily, wir haben auch einige persönliche Gespräche geführt. Ich habe in der Innenministerkonferenz häufig mit Ihnen gesprochen. Warum ist es nicht möglich, diesen letzten Schritt hin zu einem Kompromiss zu tun? Ich habe dafür eine Erklärung, zu der ich nicht viel sagen möchte. Staatspolitisch gesehen haben Sie damit die Chance verpasst, ein für die Zukunft unseres Volkes wichtiges Gesetz im breiten politischen Konsens zu verabschieden. Die Mitglieder des Bundesrates entscheiden in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Bundesrates werden Ihnen für Ihr Vorgehen die Mehrheit nicht geben.

Als zuständiger Minister des Innern kann ich diesem Gesetz also nicht zustimmen. Bei unterschiedlicher Abstimmung einer Landesregierung sind die Stimmen dieser Regierung nach herrschender Rechtsauffassung ungültig. Diese Auffassung hat man auch aus der Verwaltung des Bundesrates gehört. Ich möchte, nachdem Herr Gabriel dies angesprochen hat, drei Ziffern aus einem Rechtsgutachten zitieren, das ich von Herrn Isensee, einem namhaften Professor der Jurisprudenz, habe erstellen lassen. In der Zusammenfassung seiner Bewertung schreibt er:
1. Wenn die vier Vertreter des Landes Brandenburg im Bundesrat sich nicht auf ein einheitliches Votum verständigen, können sie kein wirksames Votum abgeben. Im Falle der Uneinigkeit wird das Land so behandelt, als wenn es nicht an der Abstimmung teilnähme.

Um die Einheitlichkeit der Abstimmung sicherzustellen, gibt es Koalitionsverträge - das sage ich jetzt - und Absprachen in Kabinetten. Wenn man sich in den Kabinetten nicht einigen kann, was zum letzten Mal im Jahr 1949 geschah, tritt dieser Fall ein. Das ist der Punkt.

Der zweite Punkt, den er nennt:
Ohne Verständigung in der Sache gibt es keinen Stimmführer. Der Ministerpräsident wäre nicht ermächtigt, das "Stimmenpaket" des Landes abzugeben.

Der dritte Punkt:
Der Dissens unter den Vertretern muss in der Beratung rechtzeitig und deutlich angezeigt und ebenso in der Abstimmung verlautbart werden.

Ich habe diesen Dissens, meine ich, deutlich genug angezeigt.

Herr Präsident, ich beschreibe meine Position deswegen so eindeutig, damit Sie nachher beim Aufrufen des Landes Brandenburg nicht überrascht sind. Ich werde meine Ablehnung des Gesetzes in Kenntnis von Artikel 51 Abs. 3 unseres Grundgesetzes sowie der sich daraus ergebenden Gesetze und Verordnungen, wie sie im "Handbuch des Bundesrates" von Reuter beschrieben sind, laut und unzweideutig formulieren. Ersparen Sie es uns bitte, durch Nachfragen noch einmal ein anderes Stimmverhalten zu erwarten oder anzumahnen. Die erste Aussage wird klar und unmissverständlich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heutige Tag wird in die Geschichte des Bundesrates eingehen, weil der Versuch der Bundesregierung scheitern wird, ein für die Zukunft unseres Landes wesentliches Gesetz mit Druck und unter Verletzung von Landesinteressen und geschlossenen Verträgen durchzusetzen - ein Gesetz, das in einem breiten Konsens hätte durchgesetzt werden können, wenn Sie ihn mit uns gesucht hätten.

Wir sind wie Sie von der Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen überzeugt - das haben wir immer wieder gesagt, und in der Kommission von Peter Müller ist dies auch öffentlich vorgestellt worden -, aber dazu hat Rotgrün offensichtlich nicht mehr die Kraft, und das ist der eigentliche Grund für unsere Situation.

Das Land Brandenburg ist auf Grund der Strategie der Bundesregierung zum Zünglein an der Waage geworden. Wir wollten diese Rolle nicht, wir wollen sie auch in Zukunft nicht. Wir wollten einen Kompromiss zum Wohle unseres Landes und unserer politischen Kultur erreichen - leider vergebens. Es geht bei diesem Gesetz auch nicht um spezifische Landesinteressen Brandenburgs, aus denen sich eine Abstimmung in der einen oder anderen Weise begründen ließe; es geht um die Frage, wie über ein Gesetz, das auf Bundesebene und für unser Land Bedeutung hat, abgestimmt wird.

Meine Damen und Herren, ich kann nicht anders entscheiden, als ich es hier dargestellt habe. Meine Verantwortung gegenüber unserem Vaterland gebietet mir das. Ich möchte schließen mit dem Bekenntnis von General von der Marwitz, einem Zeitgenossen Friedrichs des Großen, der gesagt hat: "Wählte Ungnade, wo Gehorsam keine Ehre brachte."- Vielen Dank.

 

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Quelle: Bundesrat, Stenographischer Bericht der 774. Sitzung vom 22.03.2002 (Plenarprotokoll 774).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des Innenministers des Landes Brandenburg Jörg Schönbohm (CDU) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Bundesrat (22.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_schoenbohm_zuwanderungsgesetz.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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