Rede des Abgeordneten Dr. Max Stadler (FDP) zum Entwurf eines
Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses
90/Die Grünen im Bundestag
vom 1. März 2002[1]
Dr. Max Stadler (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Herr Kollege Merz hat gemeint, es handle
sich hier um ein großes Reformprojekt von Bündnis 90/Die Grünen. Meine Beobachtung ist
eine völlig andere. Es handelt sich hier um ein Reformprojekt, hinter dem wichtige
gesellschaftliche Gruppen stehen: die Kirchen, wichtige Arbeitgeberverbände sowie die
Gewerkschaften. Die FDP war es, die sich als erste Partei diesen Wunsch aus der
Gesellschaft zu Eigen gemacht hat und einen Gesetzentwurf für ein Zuwanderungsgesetz
vorgelegt hat.
(Beifall bei der FDP)
Wir haben unser Konzept aufgrund der verdienstvollen Darlegungen im Süssmuth-Bericht
aktualisiert. Viele der uns wichtigen Punkte sind von Minister Schily im Regierungsentwurf übernommen worden. Wir
begrüßen es auch, dass die lange Diskussion jetzt allmählich auf eine Entscheidung
"zuwandert". Es handelt sich um eine Entscheidung, die freilich endgültig nicht
heute im Bundestag, sondern, wie wir alle wissen, erst im Bundesrat fallen wird.
In dieser Situation werden wir uns trotz einer positiven Grundbewertung heute aus
folgenden Gründen der Stimme enthalten:
(Zurufe von der SPD: Aha!)
Erstens. Das von der Bundesregierung und der Koalition in den letzten Tagen gewählte
Verfahren, im letzten Augenblick umfangreiche Änderungsanträge zu präsentieren, kann im
Interesse der Selbstachtung des Parlaments nicht akzeptiert werden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wenn der Minister zu spät kommt, ist das eine lässliche Sünde. Wenn Sie aber 58 Seiten
Änderungsanträge so spät vorlegen, dass man in den eigenen Gremien nicht mehr korrekt
darüber beraten kann, dann kann man einem solchen Verfahren nicht durch Zustimmung noch
eine Sanktion erteilen.
(Beifall bei der FDP)
Zweitens. Inhaltlich stellen wir in dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vor liegt, Licht
und Schatten fest. Die Regelungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt entsprechen im Großen und
Ganzen unseren Vorstellungen. Sie sind allerdings sehr bürokratisch ausgefallen.
Drittens. Das Thema Integration wird in dem Gesetzentwurf eher stiefmütterlich behandelt.
Es stellt sich nur als Einstieg dar, aber noch nicht als vollständiges Programm.
Viertens. Die ausländerrechtlichen Teile dieses Gesetzentwurfes weisen - wie ich Ihnen im
Einzelnen noch darstellen werde - große Lücken auf, sodass wir insgesamt zu einer
zwiespältigen Bewertung des Inhalts kommen.
Dennoch möchte ich Ihnen für das weitere Verfahren ankündigen, dass die heutige
Stimmenenthaltung als wohlwollende Stimmenenthaltung der FDP zu charakterisieren ist.
(Zustimmung bei der FDP - Lachen bei der SPD - Sebastian Edathy [SPD]: Immerhin!)
Sie wissen alle, dass die Entscheidung in Wahrheit im Bundesrat fällt und Sie wissen
auch, dass es dort entscheidend auf die Stimme des SPD/FDP-regierten Bundeslandes
Rheinland-Pfalz ankommen wird. Deswegen sage ich dies hier sehr bewusst.
Lassen Sie mich kurz zum Verfahren und dann detaillierter zum Inhalt des Gesetzentwurfes
Stellung nehmen. Minister Schily, den wir an anderer
Stelle und wegen anderer Themen zuletzt heftig und deutlich kritisiert haben, hat seit der
Vorlage seines Gesetzentwurfs im August 2001 mit der FDP-Bundestagsfraktion faire,
sachliche und absolut angemessene Beratungen geführt. Dies ist zwar eigentlich
selbstverständlich, wird aber von uns dennoch ausdrücklich anerkannt.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)
Freilich galt dies nur bis zum Mittwoch der letzten Woche. Sie haben alle beobachtet, dass
die Bundesregierung und die Koalition dann wieder in das alte Verhalten zurückgefallen
sind, das wir schon beim Terrorismusbekämpfungsgesetz Schily II schmerzlich kennen lernen
mussten. Wie in dem damaligen Gesetzgebungsverfahren haben Sie auch jetzt wieder in
letzter Sekunde umfangreiche Änderungsanträge vorgelegt. Damals bei Schily II haben alle
Oppositionsredner dieses Verfahren heftig kritisiert. Die Koalition hat daraufhin
versprochen, ein solcher Vorgang werde sich nie mehr wiederholen, schon gar nicht bei
einem so wichtigen Gesetz wie dem Zuwanderungsgesetz.
Dieses Versprechen datiert vom Dezember; knapp zwei Monate später ist es bereits
gebrochen worden.
Meine Damen und Herren, Sie als Koalition ziehen sich jetzt auf das Argument zurück, es
sei nicht so schlimm, wenn man Änderungsanträge erst relativ spät präsentiere, denn
die Opposition wolle das Gesetz ja so oder so
ablehnen. Sie wissen ganz genau, dass dieses Argument in Bezug auf die FDP nicht zu
trifft.
(Beifall bei der FDP)
Wir nehmen hier eine grundsätzliche Position ein. Wenn Mitwirkungsrechte der Opposition
von der Mehrheit des Hauses zum zweiten Mal in derart massiver Weise missachtet werden,
müssen Sie sich den alten Satz gefallen lassen, mit dem wir Sie charakterisieren: Bei
Ihnen gilt das gebrochene Wort. So ist es.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Zurufe von der SPD: Oh!)
Meine Damen und Herren, in der Sache selbst bleibt es jedoch dabei, dass die Zuwanderung
auf den Arbeitsmarkt, die wichtige Aufgabe der Integration und die Regelung humanitärer
Verpflichtungen ein Gesamtkonzept erfordern.
(Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist nicht gelöst!)
Diese drei Teile werden in dem Gesetzentwurf der Koalition und der Bundesregierung
freilich in unterschiedlicher Qualität abgehandelt. Im humanitären Bereich hat es in der
Sachverständigenanhörung erhebliche Kritik an dem Gesetzentwurf gegeben. Diese Kritik
haben sich SPD und Grüne nur zum Teil auf zugreifen getraut, weil sie der Meinung waren,
wenn sie der Union im humanitären Bereich entgegenkämen, würden sie eine Zustimmung der
CDU/CSU bekommen. Das war aber eine irrige Meinung, wie wir heute feststellen müssen.
Deswegen bleiben in diesem Bereich aus unserer Sicht Lücken. Sie hatten nicht den Mut,
alte Zöpfe abzuschneiden.
Die FDP hat zum Beispiel seit langem einen verbesserten Zugang von Asylbewerbern zum
Arbeitsmarkt gefordert. Wir halten es für richtig, dass hier geborene Kinder und hier
aufgewachsene Jugendliche generell unter Ausweisungsschutz gestellt werden.
(Rüdiger Veit [SPD]: Wir auch, aber die Union macht es nicht mit!)
Die Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention müssen endlich zurück genommen
werden.
(Beifall bei der FDP)
All dies haben Sie sich nicht anzupacken getraut in der - ich sage es noch einmal -
irrigen Meinung, Sie könnten die Union zu einer Zustimmung bewegen, was nicht geschieht.
(Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
- Ich kann eine Zwischenfrage nicht zulassen, wenn ich nicht gefragt werde.
Präsident Wolfgang Thierse: Also eine Zwischenfrage des Kollegen Beck. Bitte sehr.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Stadler, nach dem, was Sie
gesagt haben, sind wir uns in unseren politischen Vorstellungen inhaltlich sehr nah.
Können Sie uns garantieren, dass die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg und
Rheinland-Pfalz, in denen die FDP mitregiert, auch mitstimmen werden, wenn wir als
rot-grüne Koalition zu einem späteren Zeitpunkt, vielleicht gemeinsam mit der
FDP-Fraktion, dahin gehend eine weitere Initiative ergreifen? In diesem Fall könnte sich
die Koalition sicher vorstellen, Ihnen in einer weiteren Initiative an diesem Punkt
entgegenzukommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Dr. Max Stadler (FDP): Lieber Kollege Beck, erstens: Zu einem sehr viel späteren
Zeitpunkt wird es eine rot-grüne Koalition gar nicht mehr geben, so dass sich diese Frage
dann erübrigt.
(Beifall bei der FDP - Sebastian Edathy [SPD]: Sehr spät, 30 Jahre noch!)
Zweitens. Was einen nahen späteren Zeitpunkt betrifft, darf ich Sie dar auf verweisen,
dass ich hier ja nicht nur Teile unseres eigenen Zuwanderungskonzepts vorgetragen habe,
sondern dass die FDP dem im Bundestag schon Taten hat folgen lassen, etwa mit einem Antrag
des Kollegen Niebel zum Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber.
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Was machen Sie in den Ländern?)
Wir wollen, dass im Interesse der Integration von Kindern die Vorbehalte gegen die
UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen werden, die von der von Ihnen geführten
Bundesregierung aufgestellt worden sind. Dazu haben wir schon Initiativen ergriffen.
Im Übrigen spreche ich heute für die Bundestagsfraktion. Unsere Ländervertreter werden
in der nächsten Woche - früher war es nicht möglich, weil Sie den endgültigen
Gesetzentwurf so spät vorgelegt haben - ihre Haltung koordinieren. Dem greife ich
natürlich nicht vor.
(Beifall bei der FDP)
Meine Damen und Herren, im Bereich der humanitären Regelungen waren in der
Öffentlichkeit zwei Themen besonders strittig. Ich möchte daher noch einmal feststellen,
dass Personen, die von nicht staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffen
sind, ohne hin nach der Genfer Flüchtlingskonvention schutzwürdig sind. Das, was im
Gesetzentwurf klargestellt wird, begrüßen wir deswegen, weil damit der internationale
Standard festgeschrieben wird. Es ist damit aber kein neuer Asylgrund verbunden. Das ist
auch wichtig festzuhalten.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Rüdiger Veit [SPD])
Ferner hat die Diskussion um das Nachzugsalter von Kindern eine große Rolle gespielt. Die
FDP war der Meinung, dass man es bei der bisherigen Regelung hätte belassen können. Ich
will versuchen, den entscheidenden Punkt der Diskussion herauszuarbeiten. Niemand in
diesem Hause ist der Meinung, dass es das Günstigste ist, wenn Kinder im Ausland
aufwachsen. Wir alle wollen doch im Interesse der Integration von Kindern, dass sie dort
aufwachsen, wo sie vermutlich ihr gesamtes Leben verbringen werden. Aber es geht hier um
einen grundrechtlichen Aspekt. Es geht auch darum, dass Eltern für ihre Kinder
Entscheidungen zu treffen haben und dass dies durch Art. 6 des Grundgesetzes
geschützt wird. Nicht alles, was gewünscht ist, kann den Eltern zwangsweise vom Staat
aufoktroyiert werden. Das verkennt die Union in ihrer Argumentation.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Gleichwohl kann der gefundene Kompromiss über die Senkung des Nachzugsalters von Kindern
auf zwölf Jahre bei einer gleichzeitigen Härtefallregelung noch akzeptiert werden,
obwohl ich für die FDP-Fraktion feststelle, dass die gesamte Diskussion in beschämender
Weise kleinlich geführt worden ist.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich komme damit zum Thema "Integrationsaufgabe des Staates". Warum ist es denn
nicht möglich gewesen, im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens die fundamentale Bedeutung
des Themas Integration mit einer Zweidrittelmehrheit im Hause deutlich zu machen, indem
die Aufgabe der Integration als Staatsziel ins Grundgesetz
aufgenommen wird? Das wäre aus unserer Sicht ein richtiges Signal gewesen. Der
Gesetzentwurf selber geht bei diesem Thema zwar in die richtige Richtung, aber ich greife
zum Beispiel die Kritik des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche auf: Von einem
Gesamtkonzept, das zwischen Bund und Ländern abgestimmt ist, kann noch keine Rede sein;
da bleibt für den Gesetzgeber sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen noch viel zu
tun. Was Sie hier vorlegen, ist immerhin - aber auch nicht mehr - ein erster Einstieg.
(Beifall bei der FDP)
Wenn bei diesem Thema auch Kostenfragen neben sächlich sein mögen, weil es schließlich
um viel mehr geht, so muss doch festgestellt werden, dass es zumutbar ist, dass sich
Migrantinnen und Migranten, wenn sie über ein entsprechendes Einkommen verfügen, in
einer maßvollen Weise etwa an den Kosten für Sprachkurse beteiligen.
(Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das steht im Gesetz auch drin!)
Umgekehrt ist es nicht zumutbar, dass der Bund wieder einmal eine Regelung erlässt und
Verpflichtungen festschreibt und dann die Kommunen die Kosten tragen müssen. Dazu sind
sie derzeit wirklich nicht in der Lage.
(Beifall bei der FDP - Rüdiger Veit [SPD]: Machen wir ja nicht!)
Im Übrigen müssen wir sehen, dass sich die Integrationspolitik nicht nur auf diejenigen
beziehen darf, die nach diesem Gesetzentwurf neu nach Deutschland kommen werden, sondern
die Aufgabe stellt sich auch für die Ausländer, die sich bereits hier aufhalten, und -
das sage ich ganz bewusst - auch in Bezug auf die Kinder und Jugendlichen aus
Aussiedlerfamilien.
(Beifall bei der FDP)
Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Kern des gesamten Gesetzgebungsverfahrens: Was
war der eigentliche Anlass? Es stellt sich sofort die Frage, wie jemand bei 4 Millionen
Arbeitslosen auf die Idee kommen kann, eine - wenn auch maßvolle, begrenzte und
gesteuerte - Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt zu erlauben. Meine Damen und Herren, ich
stelle die Gegenfrage: Welches Recht haben wir, wenn 1 Million Arbeitsplätze,
insbesondere Facharbeiterstellen im Mittelstand, aus dem einheimischen Arbeitsmarkt nicht
besetzt werden können, Menschen, die bereit sind, nach Deutschland zu kommen und diese
Arbeitsplätze einzunehmen, und Betrieben, die diese Arbeitskräfte dringend benötigen,
zu verweigern, dass sie miteinander handelseinig werden, und damit zu verhindern, dass
Arbeitsplätze besetzt werden?
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Hier kann es nur zwei wirkliche Gegenargumente geben. Das erste Gegenargument wäre, dass
damit eine Konkurrenz für Arbeitnehmer - seien es Deutsche, seien es Ausländer, die in
Deutschland leben - geschaffen würde. Wer aber diese Befürchtung nährt - die in der
Bevölkerung sehr wohl existiert -, der hat das Gesetz
nicht gelesen; denn bei der Besetzung von Arbeitsplätzen gilt der Vorrang für
Arbeitnehmer aus dem deutschen Arbeitsmarkt.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Das ist zwar bürokratisch und wird es unseren Betrieben erschweren, ihre Wachstumschancen
wahrzunehmen; aber es ist notwendig, um genau dieser Befürchtung entgegenzutreten.
Das zweite Gegenargument, das Sie vorbringen können, wäre, die Integrationskraft
Deutschlands werde überfordert. Dies wird bei diesem Gesetz
- so vorsichtig, wie es angelegt ist - mit Sicherheit nicht der Fall sein.
Ich sage Ihnen eines, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU: Mit
Ihrer Kritik an diesem Teil des Gesetzes - Sie
kritisieren das Gesetz, weil es zu mehr Zuwanderung
führt - verhalten Sie sich wie ein Patient, der zum Arzt geht, weil er an Bewegungsmangel
leidet und sich daher nicht wohl fühlt. Der Arzt verschreibt ihm als Therapie eine
Viertelstunde Jogging pro Tag. Diese Therapie lehnt der Patient mit der Begründung ab,
dass das zu mehr Bewegung führe. Das ist Ihre Argumentation.
(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)
Die Diagnose lautet: Trotz hoher Arbeitslosigkeit können Arbeitsplätze nicht besetzt
werden, was zum Verlust von Wachstum führt und weshalb keine neuen Arbeitsplätze
entstehen. Die Therapie lautet: Wir brauchen etwas mehr Bewegung, etwas mehr Öffnung auf
diesem Sektor. Dazu sagen Sie, dies führe zu Zuwanderung. Genau das aber ist in diesem
Teil gewollt, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Allerdings darf diese Therapie keine Ausrede dafür sein, nicht auch kausal zu
therapieren. Wir wollen nicht nur Symptome bekämpfen, sondern wir wollen, dass endlich
die Reformen im Bildungssektor angepackt werden,
(Michael Glos [CDU/CSU]: Richtig! So muss es sein! Das hätten Sie gleich sagen müssen,
dann hätten wir auch klatschen können!)
damit die eigenen Nachwuchskräfte Chancen bekommen, sich beruflich zu qualifizieren. Wir
wollen die Qualifizierung von hiesigen Arbeitslosen. Wir wollen eine bessere Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. All dies darf wegen des Zuwanderungsgesetzes nicht hintan gestellt
werden.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Michael Glos [CDU/CSU])
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass dieses Gesetz,
bei dem wir uns heute aus den dargestellten Gründen der Stimme enthalten, bei wichtigen
Teilen in die richtige Richtung geht.
(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber eher ein Plädoyer für dieses
Gesetz!)
Nach unserer Meinung ist die Diskussion im Bundesrat noch nicht abgeschlossen. Wir
wünschen uns, dass am Ende des langen Diskussionsprozesses doch noch ein liberales,
modernes Zuwanderungsgesetz zustande kommt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD - Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Wie
wollen Sie das im Bundesrat erreichen? - Gegenruf des Abg. Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Die Äquidistanz wird auch noch zu schaffen sein!)
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